Vergehen ohnegleichen – I.

Um noch einmal das unvergleichliche Vergehen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962 bis 1965) ans Licht zu bringen, scheinen mir zwei Wochenbriefe als Antwort auf einen vernünftigen Lesereinwand zum „Eleison-Kommentar“ vom 30. Oktober (Nr. CXXI) angemessen zu sein. Das Argument jenes Kommentares sagte: Die in der Folge des Zweiten Vatikanum eingeführten sakramentalen Riten der Konzilskirche sind so angelegt, daß sie auf lange Sicht die Sakramente der Kirche ungültig machen. Sie erreichen es dadurch, daß sie durch ihre konstruierte Doppeldeutigkeit die sakramentale Intention des Sakramentspenders untergraben, sei er Bischof, Priester oder Laie; und ohne diese Intention kommt kein Sakrament zustande.Der Leser verwies auf die überlieferte Lehre der Kirche, wonach persönliche Mängel des Spenders, sogar sein Mangel an Glauben, durch den Glauben der Kirche – in deren Namen er das Sakrament spendet – ergänzt werden (vgl. Summa Theologiae, 3a, LXIV., 9 ad 1). Dafür sei ein klassisches Beispiel genannt: Ein Jude ohne jedweden katholischen Glauben kann dennoch einen sterbenden Freund gültig taufen, wenn ersterer weiß, daß die Kirche beim Spenden der Taufe etwas wirklich tut, und wenn er auch genau das tun will, was die Kirche tut. Diese Intention – tun zu wollen, was die Kirche tut – zeigt er durch das Nachsprechen der Worte und durch das Ausführen der Handlungen, die vom Taufritus der Kirche vorgeschrieben werden.

Deswegen argumentierte unser Leser: Die Konzilskirche mag zwar den katholischen Glauben des Priesters untergraben, aber die Ewige Kirche wird jeden Mangel seines Glaubens ergänzen – die Sakramente, die er spendet, sind dann dennoch gültig. Der erste Teil der Antwort lautet also: Würden die sakramentalen Riten der Konzilskirche nur den Glauben des Spenders untergraben, so wäre der Einwand berechtigt; aber wenn sie auch seine sakramentale Intention unterlaufen, dann kommt überhaupt kein Sakrament zustande.

Ein anderes klassisches Beispiel möge das Argument verdeutlichen. Damit Wasser in einem Metallrohr hinunterfließen kann, kommt es nicht darauf an, ob das Rohr aus Gold oder Blei besteht, sondern daß es am Wasserhahn angeschlossen ist. Das Wasser sei in diesem Bild die sakramentale Gnade. Der Hahn sei die Urquelle dieser Gnade, Gott allein. Das Rohr sei der Gnadenvermittler, nämlich der Sakramentspender, durch dessen Handlung die Gnade des Sakramentes von Gott her fließt. Das Gold oder das Blei versinnbildlicht die Heiligkeit oder den Mangel an Heiligkeit des Sakramentspenders. Daher hängt die Gültigkeit des Sakramentes nicht vom persönlichen Glauben oder Unglauben des Spenders ab, sondern von seiner Verbundenheit mit der Urquelle der sakramentalen Gnade, die Gott ist.

Diese Verbindung stellt der Spender bei der Sakramentspendung gerade durch seine Intention her, das zu tun, was die Kirche tut. Durch diese Intention macht er sich zum Werkzeug in der Hand Gottes, damit Gott durch ihn die Gnade des Sakramentes ausgieße. Ohne diese Intention aber bleibt der Spender, ob er und sein Glaube aus Gold oder aus Blei bestehen, vom Hahn getrennt. Nächste Woche soll gezeigt werden, daß das Zweite Vatikanum direkt darauf abgezielt hat, nicht nur den Glauben des Spenders, sondern auch jedwede sakramentale Intention seinerseits allmählich aufzuheben.

Kyrie eleison.