Gültig Geweihte Bischöfe? – II.

Gültig Geweihte Bischöfe? – II. on Februar 27, 2016

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Die vor einigen Monaten erschienene Studie eines fähigen Theologen der Priesterbruderschaft St. Pius X., hinsichtlich der Gültigkeit des 1969 eingeführten neuen Weiheritus für Neubischöfe, stellt eine bemerkenswerte Bestätigung des zweiten Punktes des freimaurerischen Drei-Punkte-Planes zur Zerstörung der katholischen Kirche dar, welchen der sterbende Kardinal Lienart (1884–1973) angeblich auf seinem Sterbebett aufdeckte. Der Kardinal war auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil ein führender Neo-Modernist und sicher selbst ein Freimaurer. Bevor aus der Zusammenfassung der Aussage des Kardinals zitiert wird, welche in einem dieser „Kommentare“ erschien (Nr. 121 vom 31. Oktober 2009), mögen die Leser daran erinnert werden, daß die Gültigkeit eines katholischen Sakramentes neben einem gültigen Sakrementspender von der gültigen Form und Materie (Worte und Taten im Zentrum der Zeremonie) und von der sakramentalen Intention, das zu tun, was die Kirche tut, abhängt. Alle anderen in der Zeremonie gesprochenen Worte stellen den Ritus dar, welcher die Form umgibt und einrahmt. Nun der erwähnte EC 121:—

Nach den Angaben dieses Kardinals war das oberste Ziel der Freimaurer auf dem Konzil, die hl. Messe zu untergraben, indem der Ritus so abgeändert würde, daß auf lange Sicht die Intention des Zelebranten – „tun zu wollen, was die Kirche tut und immer getan hat“ – langsam verschwände. Schritt für Schritt sollte der Ritus die Priester und Laien dazu bringen, die hl. Messe mehr als „Gedächtnismahl“ oder „Heilige Mahlzeit,“ denn als Sühneopfer anzusehen. Das zweite Ziel der Freimaurer bestand darin, die Apostolische Sukzession zu beenden. Das Mittel dazu war der neue Weiheritus, welcher letztendlich die Weihegewalt des Bischofs unterlaufen würde. Einerseits sollte die neue Weiheform nicht automatisch ungültig, sondern so doppeldeutig sein, daß Zweifel über ihre Gültigkeit entstehen mußten – andererseits sollte vor allem der neue Weiheritus, wie der Meßritus, in seiner Gesamtheit schließlich die sakramentale Intention des weihenden Bischofs aufheben. Aus Sicht der Freimaurer hätte das den Vorteil, die Apostolische Sukzession auf so behutsame Weise zu unterbrechen, daß niemand es bemerken würde ( . . . )

Auf jeden Fall entsprechen die heute in der Konzilskirche verwendeten Riten der hl. Messe und Bischofsweihe vollkommen diesem Freimaurer-Plan, welchen der Kardinal enthüllte. Als diese neuen Riten in den späten 1960er- und frühen 1970er-Jahren eingeführt wurden, lehnten viele ernsthafte Katholiken diese ab, weil ihnen solche Riten nicht gültig verwendbar schienen. Doch leider sind sie nicht automatisch ungültig (das Problem wäre dann viel einfacher). Im Gegenteil sind sie viel gefährlicher! Ihre sakramentale Form ist katholisch genug, um viele Zelebranten zur Annahme zu verleiten, daß sie gültig sein können. Doch die Konstruktion der neuen Riten als Ganzes ist so doppeldeutig und fördert so sehr eine nicht-katholische Auslegung, daß im Laufe der Zeit das Sakrament durch die verfälschte Intention von jedem Zelebranten unwirksam werden soll, welcher entweder zu „gehorsam“ oder zu unaufmerksam diese Riten annimmt, weil er zu wenig wacht und betet. Solche Riten, welche gültig genug sind, um auf kurze Sicht von fast allen Katholiken angenommen zu werden, gleichzeitig aber so doppeldeutig sind, daß sie auf lange Sicht die Sakramente ungültig machen, stellen eine satanisch raffinierte Falle dar.

Der Platz reicht im „Kommentar“ dieser Woche nicht aus, um dem kürzlich erschienenen Artikel von Pater Álvaro Calderón gerecht zu werden. Doch wollen wir seine Kerngedanken vorstellen (ihre Begründung muß auf einen weiteren dieser „Kommentare“ warten): Der Neuritus zur bischöflichen Konsekration ist ein vollkommen neuer Ritus. Ist er als solches gültig? Sicherlich ist er illegitim, weil kein Papst das Recht hat, einen solchen Bruch mit der katholischen Tradition zu begehen. Auf der anderen Seite sind im Zusammenhang des Neuritus und seiner Einführung die Neumaterie, Neuform und Neuintention sehr wahrscheinlich gültig, weil sie das ausdrücken, was zur Gültigkeit ausgedrückt werden muß, und weil die meisten ihrer Elemente aus Riten stammen, welche von der Kirche angenommen wurden. Die Gültigkeit ist jedoch nicht gesichert, weil der Bruch mit der Tradition nicht legitim ist, weil der Neuritus den von der Kirche bewilligten Riten nur ähnlich ist, und weil alle Änderungen in eine modernistische Richtung gehen. Deshalb trifft für die absolute Notwendigkeit der sicheren Gültigkeit von sakramentalen Riten zu: bis das wiederhergestellte Lehramt der Kirche verkündet, daß der neue Weiheritus gültig ist, sollten Neubischöfe sicherheitshalber bedingt neu geweiht werden, und Neupriester, welche nur durch Neubischöfe ordiniert worden sind, sollten ebenfalls bedingt erneut ordiniert werden.

Der Neo-Modernismus ist „einzigartig aalglatt.“ Er wurde so entwickelt, um aalglatt zu sein.

Kyrie eleison.