Gültig Geweihte Bischöfe? – III.
Gültig Geweihte Bischöfe? – III. on März 5, 2016
Wenn wir die Argumente Pater Calderóns über den neuen Ritus der Bischofsweihe, welchen er für „sehr wahrscheinlich gültig“ hält, jetzt darstellen, so bedeutet dies nicht, daß wir den Novus Ordo als Ganzes verteidigen wollen, noch sagen wir, daß es kein Problem mit diesem neuen Ritus gibt. Lediglich soll das Problem nicht durch hitzköpfige Emotionen abgewogen werden, sondern durch die Sakramentenlehre der Kirche, denn das Sprichwort sagt: „Blinder Eifer schadet nur.“ Es folgen Pater Calderóns Argumente in stark zusammengefaßter Form:—
Um die Gültigkeit eines sakramentalen Ritus zu gewährleisten, ist eine langjährige Anerkennung durch die Kirche nötig. Da der Neuritus der Bischofsweihe (NBW) ein völlig neuer Ritus ist, welcher als Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils unter Paul VI. fabriziert wurde, gibt es hier keine solche Garantie. Ferner wecken der anti-liturgische Geist des Konzils, die quasi-häretische Kollegialität und der anti-autoritäre Geist, in deren Zusammenhang der NBW produziert wurde, zusammen durchaus Zweifel an der Gültigkeit des Neuritus: Wurde die neue Materie im NBW so verändert, daß sie das Sakrament entkräftet? Zeigt der NBW die neue rituelle Intention des Promulgators auf eine Weise an, daß der Ritus zur Bischofsweihe noch der Regel genügt, „das zu tun, was die Kirche tut“ (und immer getan hat)? Wurde die Form offiziell von der Kirche etabliert, und drückt sie auf hinreichende Weise aus, wenn nicht zwangsläufig die Gnade der bischöflichen Weihe selber, wenigstens den diese Gnade beinhaltenden bischöflichen Auftrag?
Die neue Materie des NBW läßt keine Zweifel aufkommen, weil sie im Vergleich zur traditionellen Materie nicht bedeutend verändert worden ist. Auf der anderen Seite ist die neue rituelle Intention des Promulgators problematisch, weil, selbst wenn Paul VI. die höchste Autorität in der Kirche gewesen sein mag, so dennoch alle seine liturgischen Reformen mit seiner typisch modernistischen Einstellung durchsetzt waren, sowohl „das zu tun, was die Kirche tut,“ als auch dieses nicht zu tun. Dieser Widerspruch kennzeichnete fast sein ganzes Pontifikat und verursachte unsägliche Verwirrung in der gesamten Kirche. Somit verrät der NBW als ganzes den demokratischen Geist von Paul VI. und verändert an mehreren Stellen auf radikale Weise das traditionelle Konzept eines katholischen Bischofs und seiner Autorität. Diese neue rituelle Intention ist also doppeldeutig.
Bezüglich der neuen Form des NBW können wir sagen, daß die höchste Autorität der Kirche, Papst Paul VI., sie eingeführt hat – jedoch weder mit seiner Ausserordentlichen Unfehlbarkeit, noch mit der Ordentlichen Unfehlbarkeit der Kirche (welche nie die Tradition bricht). Somit muß über ihre Gültigkeit ein endgültiges Kirchenurteil abgewartet werden, bis das vernünftige kirchliche Lehramt wiederhergestellt ist, welches zurzeit verfinstert ist. Unterdessen scheint die sakramentale Form gültig zu sein, weil „Empfange den Hauptgeist“ eine Form darstellt, welche anderen von der Kirche anerkannten Formen ähnlich ist; und jede dieser Form innewohnende Doppeldeutigkeit hinsichtlich des bischöflichen Auftrags ist gänzlich klargestellt durch den unmittelbar umgebenden äußerlichen Ritus.
Doch weil Paul VI. diese Neuform mit der Doppelabsicht etablierte, das traditionelle Konzept eines katholischen Bischofs zu brechen wie auch nicht zu brechen, können wir gemäß des Lehrschreibens Apostolicae Curae von Papst Leo XIII. sagen: wäre die Auflösung der bischöflichen Autorität auf klare und ausdrückliche Weise geschehen, so würden die NBW-Weihen Pauls VI. gewiß so ungültig sein wie die anglikanischen Weihen. Doch so, wie der NBW jetzt aussieht, sind die modernistischen Irrtümer im Zusammenhang mit der NBW-Einführung nur impliziert. Hier aber umgibt die Gültigkeit des NBW ein dunkler Schleier.
Pater Calderóns Schlußfolgerung wurde letzte Woche hier veröffentlicht: die Materie, Form und rituelle Intention des NBW sind wegen ihres Bruches mit der Tradition sicherlich unzulässig, doch sind sie sehr wahrscheinlich gültig, weil sie bedeuten, was sie für die Gültigkeit bedeuten müssen, und die meisten ihrer Elemente aus Riten kommen, welche von der Kirche anerkannt worden sind. Allerdings ist diese Gültigkeit eben nicht sicher, weil der Traditionsbruch der rituellen Intention unrechtmäßig ist, und weil der NBW den kirchlich genehmigten Riten nur ähnlich ist, und alle Änderungen in eine modernistische Richtung gehen. Die Sakramente fordern jedoch absolute Gültigkeit, vor allem die Bischofsweihen, an welchen die Kirche hängt. Darum werden Neubischöfe und Neupriester, die nur von Neubischöfen geweiht worden sind, am besten bedingt nachgeweiht und nachordiniert.
Kyrie eleison.