Kirchliche Unfehlbarkeit – IV
Kirchliche Unfehlbarkeit – IV on Mai 24, 2014
Kardinal Newman wird ein weiser Kommentar über die Definition der Unfehlbarkeit des Papstes aus dem Jahre 1870 zugeschrieben: „Und sie verließ ihn so, wie sie ihn gefunden hatte.“ Denn in der Tat kann diese Definition nichts an der Macht des Papstes, unfehlbar zu lehren, geändert haben, weil zur Natur der wahren Kirche Gottes es gehört, daß er sie vor Irrtümern schützt – jedenfalls dann, wenn ihre oberste Lehrautorität eingeschaltet ist. Dieses Einschalten wird seither als das „Außerordentliche Magisterium“ der Kirche bezeichnet. Allerdings konnte im Jahre 1870 nur der Name neu sein, wie auch der Name „Universelles Ordentliches Magisterium.“ Weil das Erste Vatikanische Konzil dieses letztgenannte Magisterium ebenfalls für unfehlbar erklärte, so muß dies in der Kirche ebenfalls von Anfang an so gewesen sein. Um die Wirklichkeit hinter diesen zwei Namen zu erkennen, gehen wir zurück zu jenem Anfang.
Als unser Herr in den Himmel auffuhr, hatte er mit seiner göttlichen Unfehlbarkeit seinen Aposteln einen Lehrbestand anvertraut und ihnen aufgetragen, diesen intakt an seine Kirche bis zum Ende der Welt weiterzugeben (Markus 28,19–20) – eine Glaubenslehre, welche unter Androhung ewiger Verdammnis von jeder Kreatur anzunehmen ist (Markus 16,15–16). Und Gott mußte dieses Glaubensgut der Kirche, auch Offenbarung genannt, jeder Seele guten Willens erkennbar und zugänglich machen, insofern der wahre Gott offenkundig niemals eine Seele, welche sich weigert, eine Unwahrheit zu glauben, für alle Ewigkeit verdammen kann. Beim Tod des letzten Apostels war dieses Glaubensgut nicht nur unfehlbar sondern auch vollständig abgeschlossen.
Heißt das allerdings, daß Gott nach den Aposteln bis zum heutigen Tag jeden einzelnen Kirchenmann davor bewahren würde, einen Irrtum zu lehren? Keineswegs. Vielmehr warnte unser Herr sogar vor „falschen Propheten“ (Matthäus 7,15), und auf ähnliche Weise sprach auch der Heilige Paulus von „reißenden Wölfen“ (Apostelgeschichte 20,29–30). Doch wie kann Gott zulassen, daß seine Herde der Gefahr von irrenden Hirten ausgesetzt ist? Weil er weder Roboter-Hirten, noch Roboter-Schafe in seinem Himmel haben will, sondern vielmehr Hirten und Schafe, welche beide ihren gottgegebenen freien Willen nutzen, um die Wahrheit zu lehren bzw. ihr zu folgen. Und selbst wenn der Großteil der Hirten den Glauben verrät, kann Gott zum Beispiel einen Heiligen Athanasius oder einen Erzbischof Lefebvre aufstehen lassen, um sicherzustellen, daß seine unfehlbare Wahrheit den Seelen auch weiterhin zugänglich bleibt.
Dennoch bleibt das Glaubensgut unaufhörlich den reißenden Wölfen ausgesetzt, welche ihm Irrtümer hinzufügen oder von ihm Wahrheiten weglassen wollen. Wie kann Gott dennoch das Glaubensgut schützen? Indem er sicherstellt, daß der Papst, sobald er alle vier Bedingungen seiner vollen Lehrautorität einschaltet und dann definiert, was zum erwähnten Glaubensgut gehört bzw. nicht gehört, bei diesem Akt durch den göttlichen Beistand vor Irrtümern geschützt ist. Diesen Vorgang nennen wir heute das „Außerordentliche Magisterium“ (beachten wir, wie dieses Außerordentliche Lehramt das unfehlbare Ordentliche Lehramt voraussetzt und ihm keine Wahrheit und keine Unfehlbarkeit hinzufügen, sondern nur eine höhere Gewißheit für uns Menschen bringen kann). Schaltet allerdings ein Papst nicht alle vier Bedingungen ein, so ist sein Lehren erst dann unfehlbar, wenn es dem von unserem Herrn übergebenen Glaubensgut entspricht (heute das „Universelle Ordentliche Lehramt“ genannt), während sein Lehren fehlbar ist, wenn es nicht in diesem Glaubensgut enthalten ist, d.h. nicht in der Tradition. Außerhalb der Tradition kann das Lehren eines Papstes also richtig oder falsch sein.
Aus diesem Grunde gibt es auch keinen Teufelskreis (siehe EC 357 von letzter Woche), weil unser Herr die Tradition autorisierte und die Tradition wiederum das Magisterium autorisiert. Tatsächlich ist es Aufgabe des Papstes, mit Autorität zu deklarieren, was zur Tradition gehört, und wenn er dabei seine volle Autorität einschaltet, so wird er durch den göttlichen Beistand vor Irrtümern geschützt. Allerdings kann er auch Deklarationen außerhalb der Tradition vornehmen, genießt dann jedoch keinen göttlichen Beistand. Weil nun die Neuerungen des Zweiten Vatikanischen Konzils, wie z.B. die Kultfreiheit oder der Ökumenismus, weit außerhalb der kirchlichen Tradition liegen, fallen sie weder unter das Ordentliche noch unter das Außerordentliche Magisterium des Papstes. Der ganze Unsinn der Konzilspäpste verpflichtet somit keinen einzigen Katholiken, Liberalist oder Sedisvakantist zu werden.
Kyrie eleison.