Offenbarung

Kirchliche Unfehlbarkeit – IV

Kirchliche Unfehlbarkeit – IV on Mai 24, 2014

Kardinal Newman wird ein weiser Kommentar über die Definition der Unfehlbarkeit des Papstes aus dem Jahre 1870 zugeschrieben: „Und sie verließ ihn so, wie sie ihn gefunden hatte.“ Denn in der Tat kann diese Definition nichts an der Macht des Papstes, unfehlbar zu lehren, geändert haben, weil zur Natur der wahren Kirche Gottes es gehört, daß er sie vor Irrtümern schützt – jedenfalls dann, wenn ihre oberste Lehrautorität eingeschaltet ist. Dieses Einschalten wird seither als das „Außerordentliche Magisterium“ der Kirche bezeichnet. Allerdings konnte im Jahre 1870 nur der Name neu sein, wie auch der Name „Universelles Ordentliches Magisterium.“ Weil das Erste Vatikanische Konzil dieses letztgenannte Magisterium ebenfalls für unfehlbar erklärte, so muß dies in der Kirche ebenfalls von Anfang an so gewesen sein. Um die Wirklichkeit hinter diesen zwei Namen zu erkennen, gehen wir zurück zu jenem Anfang.

Als unser Herr in den Himmel auffuhr, hatte er mit seiner göttlichen Unfehlbarkeit seinen Aposteln einen Lehrbestand anvertraut und ihnen aufgetragen, diesen intakt an seine Kirche bis zum Ende der Welt weiterzugeben (Markus 28,19–20) – eine Glaubenslehre, welche unter Androhung ewiger Verdammnis von jeder Kreatur anzunehmen ist (Markus 16,15–16). Und Gott mußte dieses Glaubensgut der Kirche, auch Offenbarung genannt, jeder Seele guten Willens erkennbar und zugänglich machen, insofern der wahre Gott offenkundig niemals eine Seele, welche sich weigert, eine Unwahrheit zu glauben, für alle Ewigkeit verdammen kann. Beim Tod des letzten Apostels war dieses Glaubensgut nicht nur unfehlbar sondern auch vollständig abgeschlossen.

Heißt das allerdings, daß Gott nach den Aposteln bis zum heutigen Tag jeden einzelnen Kirchenmann davor bewahren würde, einen Irrtum zu lehren? Keineswegs. Vielmehr warnte unser Herr sogar vor „falschen Propheten“ (Matthäus 7,15), und auf ähnliche Weise sprach auch der Heilige Paulus von „reißenden Wölfen“ (Apostelgeschichte 20,29–30). Doch wie kann Gott zulassen, daß seine Herde der Gefahr von irrenden Hirten ausgesetzt ist? Weil er weder Roboter-Hirten, noch Roboter-Schafe in seinem Himmel haben will, sondern vielmehr Hirten und Schafe, welche beide ihren gottgegebenen freien Willen nutzen, um die Wahrheit zu lehren bzw. ihr zu folgen. Und selbst wenn der Großteil der Hirten den Glauben verrät, kann Gott zum Beispiel einen Heiligen Athanasius oder einen Erzbischof Lefebvre aufstehen lassen, um sicherzustellen, daß seine unfehlbare Wahrheit den Seelen auch weiterhin zugänglich bleibt.

Dennoch bleibt das Glaubensgut unaufhörlich den reißenden Wölfen ausgesetzt, welche ihm Irrtümer hinzufügen oder von ihm Wahrheiten weglassen wollen. Wie kann Gott dennoch das Glaubensgut schützen? Indem er sicherstellt, daß der Papst, sobald er alle vier Bedingungen seiner vollen Lehrautorität einschaltet und dann definiert, was zum erwähnten Glaubensgut gehört bzw. nicht gehört, bei diesem Akt durch den göttlichen Beistand vor Irrtümern geschützt ist. Diesen Vorgang nennen wir heute das „Außerordentliche Magisterium“ (beachten wir, wie dieses Außerordentliche Lehramt das unfehlbare Ordentliche Lehramt voraussetzt und ihm keine Wahrheit und keine Unfehlbarkeit hinzufügen, sondern nur eine höhere Gewißheit für uns Menschen bringen kann). Schaltet allerdings ein Papst nicht alle vier Bedingungen ein, so ist sein Lehren erst dann unfehlbar, wenn es dem von unserem Herrn übergebenen Glaubensgut entspricht (heute das „Universelle Ordentliche Lehramt“ genannt), während sein Lehren fehlbar ist, wenn es nicht in diesem Glaubensgut enthalten ist, d.h. nicht in der Tradition. Außerhalb der Tradition kann das Lehren eines Papstes also richtig oder falsch sein.

Aus diesem Grunde gibt es auch keinen Teufelskreis (siehe EC 357 von letzter Woche), weil unser Herr die Tradition autorisierte und die Tradition wiederum das Magisterium autorisiert. Tatsächlich ist es Aufgabe des Papstes, mit Autorität zu deklarieren, was zur Tradition gehört, und wenn er dabei seine volle Autorität einschaltet, so wird er durch den göttlichen Beistand vor Irrtümern geschützt. Allerdings kann er auch Deklarationen außerhalb der Tradition vornehmen, genießt dann jedoch keinen göttlichen Beistand. Weil nun die Neuerungen des Zweiten Vatikanischen Konzils, wie z.B. die Kultfreiheit oder der Ökumenismus, weit außerhalb der kirchlichen Tradition liegen, fallen sie weder unter das Ordentliche noch unter das Außerordentliche Magisterium des Papstes. Der ganze Unsinn der Konzilspäpste verpflichtet somit keinen einzigen Katholiken, Liberalist oder Sedisvakantist zu werden.

Kyrie eleison.

Dunkle „Aufklärung“

Dunkle „Aufklärung“ on April 28, 2012

Unabhängig davon, ob die Priesterbruderschaft St. Pius X. sich nun dafür oder dagegen entscheidet, unter Umgehung der glaubenslehrmäßigen Uneinigkeit ein rein praktisches Abkommen mit den römischen Konzilskirchenbehörden zu schließen, müssen alle um ihr ewiges Seelenheil Bemühten möglichst genau verstehen, was auf dem Spiel steht. In diesem Zusammenhang sandte ein Freund mir jüngst eine großartige Darstellung des Kernproblems:

„In den Jahren 2009 bis 2011 führten Vatikanexperten und vier Bruderschaftstheologen sogenannte „Glaubensgespräche“ durch. Diese Gespräche machten deutlich, wie sehr die römischen Behörden an den Lehren des Zweiten Vatikanum festhalten. Dieses Konzil versuchte, die katholische Lehre mit dem aus der „Aufklärung“ des 18. Jahrhunderts entwickelten Menschenverständnis zu versöhnen.“

„Deshalb erklärt das Konzil, daß der Mensch aufgrund der Würde seiner Natur das Recht besitze, die Religion seiner Wahl zu praktizieren. Dementsprechend müsse die menschliche Gesellschaft die Religionsfreiheit schützen und das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Religionen einrichten. Sodann seien diese Religionen zum ökumenischen Dialog eingeladen, weil sie alle ihren eigenen Anteil an der Wahrheit besäßen.“

„Im Ergebnis leugnen diese aufklärerischen Prinzipien, daß Jesus Christus wahrhaftig Gott ist und daß seine Offenbarung – die zu hüten der Kirche obliegt – von allen Menschen und allen Gesellschaften angenommen werden muß. Somit widerspricht die Lehre von der Religionsfreiheit, wie im Konzilsdokument Dignitatis Humanae in Abschnitt 2 ausgedrückt, den Lehren von Papst Gregor XVI. in Mirari Vos, von Pius IX. in Quanta Cura, von Leo XIII. in Immortale Dei und von Pius XI in Quas Primas. Und die dogmatische Konstitution über die Kirche im Abschnitt 8 von Lumen Gentium, wonach die göttliche Vorsehung nichtkatholische Religionsgemeinschaften als Mittel zum Heil benutze, widerspricht den Lehren von Papst Pius IX. im Syllabus, von Leo XIII. in Satis Cognitum und von Pius XI. in Mortalium Animos.“

„Diese neuen Glaubenslehren, die zusammen mit vielen anderen Lehren im Widerspruch zur formalen und einhelligen Lehre der vorkonziliaren Päpste stehen, können im Hinblick auf das katholische Dogma nur als häretisch bezeichnet werden.“

„Weil die Einheit der Kirche auf der Unversehrtheit des Glaubens beruht, kann die Priesterbruderschaft zu keinem Abkommen – und sei es rein „praktischer“ Natur – mit den Vertretern dieser neuen Glaubenslehren gelangen.“

Wenn mein Freund diese Bewegung der intellektuellen Emanzipation des 18. Jahrhunderts, auch „Aufklärung“ genannt, als Grund für das Scheitern der Kirchenmänner des 20. Jahrhunderts bezeichnet, so folgt er dabei lediglich Erzbischof Lefebvre. Dieser hatte ein halbes Jahr vor seinem Tode vor seinen Priestern dieselbe Aussage getroffen: „Je mehr man die Dokumente des Zweiten Vatikanum untersucht . . . desto mehr wird einem klar, worum es geht: . . . um eine komplette Perversion des Geistes und um eine ganz neue Philosophie, die auf der modernen Philosophie und auf dem Subjektivismus beruht . . . . Es ist eine komplett andere Auffassung von der Offenbarung, vom Glauben, von der Philosophie . . . . Es ist wahrhaft erschreckend.“

Doch wie kann der Mensch nun seinen Geist wieder Gottes Wirklichkeit unterwerfen? Eine Möglichkeit ist, die von meinem Freund eingangs erwähnten päpstlichen Lehrschreiben zu besorgen und genau zu lesen. Sie wurden zwar für Bischöfe geschrieben, aber die Konzilsbischöfe sind unzuverlässig. Heute müssen die Laien also ihre geistliche Ausbildung selbst in die Hand nehmen – und ihren eigenen Rosenkranz.

Kyrie eleison.

Benedikts Denken – II.

Benedikts Denken – II. on Juli 16, 2011

Wir können die Studie Bischof Tissiers über das Denken von Papst Benedikt XVI. in vier Teile einteilen. Nach dem einleitenden ersten Teil beschreibt der zweite die philosophischen und theologischen Wurzeln des Papstes Denken. Der Bischof folgt hier der großen Enzyklika „Pascendi“ des Hl. Pius X., wenn er im ersten Schritt die Philosophie behandelt. Ist eine Weinflasche in ihrem Inneren verschmutzt, so verdirbt selbst der beste hineingegossene Wein. Entsprechend gilt: Ist der menschliche Verstand von der Wirklichkeit losgelöst – wie es bei der modernen Philosophie der Fall ist –, dann wird selbst der durch diesen Verstand gefilterte katholische Glaube orientierungslos. Denn der Verstand wird nicht mehr länger an der Realität ausgerichtet. Genau hierin liegt das Problem von Papst Benedikt versteckt.

Wie schon der hl. Pius X. macht auch Bischof Tissier den deutschen Aufklärer Immanuel Kant (1724–1804) für diese Katastrophe im Denken der modernen Menschen hauptverantwortlich. Kant brachte das System des „Anti-Denkens“ zum Abschluß, das heute überall vorherrscht und Gott aus dem verstandesmäßigen Diskurs ausschließt. Nun behauptet Kant, daß der Verstand von einem vorliegenden Gegenstand – dem Objekt – nichts wissen kann außer dem, was die Sinne wahrnehmen. Somit kann also der Verstand die Wirklichkeit hinter den sinnlichen Erscheinungen beliebig rekonstruieren und die objektive Wirklichkeit als unerkennbar vom Tisch fegen. Dadurch wird also der Handelnde – das Subjekt – zum absoluten Herrscher. Somit ist es zwar schön und gut, wenn dieses Subjekt Gott braucht und seine Existenz zugibt, doch andernfalls hat der liebe Gott sozusagen Pech!

Bischof Tissier präsentiert sodann fünf moderne Philosophen, die alle mit dem Wahnsinn des kantianischen Subjektivismus ringen, wonach die menschliche Vorstellung über der Wirklichkeit und das Subjekt über dem Objekt stünde. Die beiden wichtigsten Vorreiter des Denkens des Papstes dürften Heidegger als Vater des Existentialismus (1889–1976), und Buber (1878–1965) als ein führender Vertreter des Personalismus sein. Wenn, wie Kant behauptet, das nichtsinnliche Wesen der Dinge unerkennbar ist, dann bleibt nur noch die bloße Existenz übrig – wobei die Person die wichtigste Existenz ist. Nun liegt jedoch bei Buber die Beschaffenheit der Person in der „Intersubjektivität,“ d.h. in der „Ich-Du“-Beziehung zwischen subjektiven Personen. Erst diese Beziehung öffnet für Buber den Weg zu Gott. Demnach hängt das Wissen um Gott von der subjektiven Beteiligung des Menschen ab, womit dieses Wissen auf einer äußerst unsicheren Grundlage steht.

Dennoch ist diese Beteiligung des menschlichen Subjekts der Schlüssel zum theologischen Denken Benedikts, welches an erster Stelle durch die renommierte Tübinger Schule beeinflußt wurde, wie Bischof Tissier erklärt. Johann Sebastian Drey (1777–1853) gründete diese Tübinger Schule, die lehrt, daß die Geschichte durch den Zeitgeist in beständiger Bewegung gehalten wird und Jesus Christus dieser Geist ist. Demnach gilt nicht mehr länger, daß Gottes Offenbarung mit dem Tode des letzten Apostels Christi abgeschlossen ist und mit der Zeit lediglich vertieft wird. Sondern vielmehr besitzt nun die Offenbarung einen ständig sich entwickelnden Inhalt, zu welchem das empfangende Subjekt beiträgt. Somit hat nach dieser Schule auch die Kirche zu jeder Zeit einen aktiven und nicht nur passiven Anteil an der Offenbarung; außerdem gibt sie der vergangenen Tradition erst seine jetzige Bedeutung. Klingt das nicht vertraut, etwa so wie bei der im „Eleison-Kommentar“ Nr. 208 beschriebene Hermeneutik von Dilthey?

Auf dieselbe Weise ist auch für Benedikt XVI. Gott weder ein eigenständiger Gegenstand, noch lediglich objektiv, sondern Gott ist ein persönliches „Ich,“ das sich mit jedem menschlichen „Du“ austauscht. Zwar kommen die Hl. Schrift und die Tradition noch, objektiv gesehen, vom göttlichen „Ich,“ aber gleichzeitig muß das lebende und sich bewegende „Du“ beständig die Hl. Schrift neu auslegen. Weil aber die Hl. Schrift die Grundlage der Tradition ist, muß auch die Tradition durch die Beteiligung des Subjekts beweglich werden und kann keineswegs eine „versteinerte“ Tradition wie bei Erzbischof Lefebvre bleiben. Auf ähnliche Weise muß auch die Theologie subjektiviert und der dogmatische Glaube zur persönlichen „Erfahrung“ mit Gott werden. Selbst das Lehramt muß demnach aufhören, unbeweglich zu sein.

„Verflucht der Mann, der auf Menschen vertraut und auf gebrechliches Fleisch sich stützt und dessen Gesinnung vom Herrn abweicht!“ (Jeremias 17,5)

Kyrie eleison.