Wolfram Nahrath

Anwaltswahl

Anwaltswahl on Juni 25, 2011

Die „Eleison Kommentare“ berichten normalerweise nicht von persönlichen Dingen. Doch kurz vor dem Berufungsverfahren ihres Autors in Deutschland (am 4. Juli 2011) zirkuliert eine Unwahrheit, welche korrigiert werden muß, auch, um ungerechtfertigte Ängste zu zerstreuen. Diese Unwahrheit lautet, daß ich meine Verteidigung gegen den vom deutschen Staat erhobenen Vorwurf der „Volksverhetzung“ darauf aufbauen möchte, was in der umstrittensten Zeit der jüngeren deutschen Geschichte tatsächlich oder nicht passiert ist.

Von dem Moment an, da ich wußte, daß ich für meine englischsprachigen Bemerkungen gegenüber den schwedischen Journalisten im November 2008 vom deutschen Staat wegen „Volksverhetzung“ angeklagt werden könnte, wußte ich tatsächlich auch, daß ich bei einer Wiederholung meiner Aussagen vor einem deutschen Gericht riskieren würde, sofort ins Gefängnis geworfen zu werden. Das ist der gegenwärtige Zustand des deutschen Rechts. Doch wenn ich es vermeiden kann, würde ich natürlich lieber nicht mit Leibketten geschmückt werden.

Deswegen wurde mir von Anfang an geraten, mich auf der Grundlage zu verteidigen, daß meine Aussagen selbstverständlich nicht für ein deutsches Publikum bestimmt waren und damit auch nicht vom deutschen Recht berührt werden. Soviel ist schon anhand der letzten Minute des bekannten Youtube-Videos offenkundig, welches die letzten paar Minuten meines einstündigen Interviews mit den Schweden zeigt. Darüber hinaus bat ich nach diesen Bemerkungen und bei abgeschalteter Kamera die Schweden ernstlich, diesen letzten Teil des Interviews nur auf „diskrete“ Weise zu verwenden. Wenigstens das müßten sie zugeben, wenn sie aussagen würden – doch können sie nicht gezwungen werden, nach Deutschland zu kommen, und daher lehnen sie ein Erscheinen ab.

Über meine wechselnden Anwälte: Ursprünglich vertraute der Bruderschafts-Generalobere meine Verteidigung dem Bruderschafts-Anwalt Maximilian Krah an, welcher sich entschied, Matthias Loßmann zu engagieren. Dieser ist Mitglied der (leider) antikatholischen Partei „Die Grünen“ und verrichtete die Arbeit zwar gewissenhaft, war aber vom Fall vielleicht nicht allzu sehr begeistert. Über Freunde entdeckte ich den Anwalt Wolfram Nahrath, welcher die Verteidigung solch heikler Fälle begeistert und sehr erfolgreich vornimmt. Doch Loßmann wollte mit Nahrath nicht zusammenarbeiten, und weil ich in meinem Dilemma nur die beste Rechtsverteidigung suchte, wechselte ich von Loßmann zu Nahrath.

Als jedoch der Generalobere von seinen Beratern über Nahraths politische Stellung informiert wurde, befahl er mir, wieder jemand anderen zu finden – sicherlich im guten Glauben daran, daß jede öffentliche Verbindung zwischen der Priesterbruderschaft St. Pius X. und einem „extrem Rechten“ abträglich wäre. Also billigte der Generalobere den älteren und ehrenvollen Dr. Norbert Wingerter, welcher ein konservativer „Novus Ordo“-Katholik ist. Doch anscheinend ist Wingerter unwissentlich die Quelle für die eingangs erwähnte, zirkulierende Unwahrheit. Ich weiß nicht warum, aber er scheint unter dem falschen Eindruck zu stehen, daß ich vor Gericht auf dem Wahrheits- oder Unwahrheitsgehalt der erwähnten Episode in der deutschen Geschichte beharren wollte. Glücklicherweise hatte der Generalobere bereits einen weiteren Anwalt erlaubt, welcher nunmehr gut versteht, wie ich vor Gericht verteidigt werden will.

Liebe Leser, wenn Sie denken, daß bei dem Ganzen die Interessen Gottes in irgendeiner Weise auf dem Spiel stehen (nicht jeder denkt dies), so bitte ich für meinen neuen Anwalt um ein Gebet zwischen jetzt und dem 4. Juli 2011. Dieser Anwalt hat seit vielen Monaten hart an diesem Fall gearbeitet, aber riskiert dabei, unter heftigen Druck zu geraten durch antikatholische Beteiligte und ihre mächtigen Knechte.

Kyrie eleison.