Volksverhetzung

Gute Nachrichten

Gute Nachrichten on März 3, 2012

Die meisten Leser der „Eleison-Kommentare“ dürften bereits letzte Woche die gute Neuigkeit aus Deutschland gehört haben: Das niederbayerische Oberlandesgericht in Nürnberg hat am Aschermittwoch meine Verurteilung durch das Regensburger Landgericht vom 11. Juli des vergangenen Jahres aufgehoben. Das Regensburger Urteil war ursprünglich gegen mich zweimal wegen „Volksverhetzung“ ergangen, nachdem ich im November 2008 auf deutschem Boden dem schwedischen Fernsehen ein Interview in englischer Sprache gegeben hatte, welches auf gewisse historische Ereignisse einen anderen Blick als den landläufig üblichen warf. Außerdem hat das Nürnberger Oberlandesgericht bestimmt, daß der Bayerische Staat meine bisherigen Prozeßkosten zu tragen hat. Die Ehre dafür gebührt meinem Verteidiger Prof. Dr. Edgar Weiler, dessen Argumentation die Richter akzeptierten, dem Pater Schmidberger, der ihn als Verteidiger vorgeschlagen hat, und Bischof Fellay, der ihn gutgeheißen hat.

Allerdings bin ich in der Hinsicht noch nicht freigesprochen, daß die Berufungsrichter ihre Entscheidung mit verfahrenstechnischen Fehlern des Regensburger Gerichts begründeten. Die Schlußfolgerung des Berufungsgerichtes lautet: „Eine Anklageschrift, die ein (noch) strafloses Verhalten schildert und offenläßt, welche konkreten Umstände eine Strafbarkeit des Angeklagten erst noch begründen sollen, erfüllt die eingangs genannten Anforderungen an den Inhalt einer Anklageschrift mit Angabe der den äußeren und inneren Tatbestand belegenden Merkmale und an die Umgrenzungsfunktion einer Anklageschrift nicht. Das Verfahren ist deshalb einzustellen.“

Theoretisch könnte nun also die Regensburger Staatsanwaltschaft ihr Verfahren korrigieren und die Strafverfolgung von neuem beginnen. Praktisch gesehen könnte sie aber durchaus zögern, denn das Berufungsgericht forderte sie auf anzugeben, wer genau meine Äußerungen hören konnte, auf welche Weise diese Menschen sie hören konnten und wieso gerade diese Äußerungen dazu geeignet waren, den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören. Und schlußendlich forderte das Berufungsgericht die Regensburger Staatsanwaltschaft auf anzugeben, wie ich mutmaßlich eingewilligt haben könnte, daß meine Äußerungen auch in Deutschland bekannt gemacht würden.

Die Staatsanwaltschaft könnte zwar leicht zeigen, daß die ganze Welt, und nicht nur Deutschland, einen Monat lang mit diesen Äußerungen durch die Medien bombardiert wurden (vor allem um Benedikt XVI. zu zwingen, sich von der katholischen Tradition zu distanzieren). Jedoch wäre der Nachweis nicht so leicht zu erbringen, daß damit der öffentliche Friede in Deutschland gestört worden ist. Zudem könnte die Staatsanwaltschaft mir kaum nachweisen, daß es mein Wunsch war, die Bemerkungen in Deutschland zu veröffentlichen – zumal ich in der letzten Minute des Interviews (auf Youtube noch verfügbar) ausdrücklich das Gegenteil wünschte. Ob die Staatsanwaltschaft fortfährt oder nicht, liegt also in Gottes Hand.

Doch glauben Sie, liebe Leser, nun bitte nicht, daß ich an diesen Gerichtsverfahren in Deutschland zu viel zu leiden gehabt habe – genausowenig wie am entsprechenden Drei-Jahres-Exil innerhalb der Priesterbruderschaft St. Pius X. Vielmehr ist dieses Exil eher zu bequem gewesen, und diese deutschen Gerichtsverfahren haben – momentan jedenfalls – mit ihrer vollständigen Aufhebung geendet. An dieser Stelle möchte ich mich bei all jenen von Ihnen bedanken, die in diesen drei Jahren für mich beteten. Viele von Ihnen beten für mich, wie ich weiß, und für jeden einzelnen bin ich dankbar. Im Gegenzug feierte ich im Januar eine Meß-Novene für Ihre Intentionen, weil sicherlich viel größere Prüfungen auf uns alle warten.

Kyrie eleison.

Anwaltswahl

Anwaltswahl on Juni 25, 2011

Die „Eleison Kommentare“ berichten normalerweise nicht von persönlichen Dingen. Doch kurz vor dem Berufungsverfahren ihres Autors in Deutschland (am 4. Juli 2011) zirkuliert eine Unwahrheit, welche korrigiert werden muß, auch, um ungerechtfertigte Ängste zu zerstreuen. Diese Unwahrheit lautet, daß ich meine Verteidigung gegen den vom deutschen Staat erhobenen Vorwurf der „Volksverhetzung“ darauf aufbauen möchte, was in der umstrittensten Zeit der jüngeren deutschen Geschichte tatsächlich oder nicht passiert ist.

Von dem Moment an, da ich wußte, daß ich für meine englischsprachigen Bemerkungen gegenüber den schwedischen Journalisten im November 2008 vom deutschen Staat wegen „Volksverhetzung“ angeklagt werden könnte, wußte ich tatsächlich auch, daß ich bei einer Wiederholung meiner Aussagen vor einem deutschen Gericht riskieren würde, sofort ins Gefängnis geworfen zu werden. Das ist der gegenwärtige Zustand des deutschen Rechts. Doch wenn ich es vermeiden kann, würde ich natürlich lieber nicht mit Leibketten geschmückt werden.

Deswegen wurde mir von Anfang an geraten, mich auf der Grundlage zu verteidigen, daß meine Aussagen selbstverständlich nicht für ein deutsches Publikum bestimmt waren und damit auch nicht vom deutschen Recht berührt werden. Soviel ist schon anhand der letzten Minute des bekannten Youtube-Videos offenkundig, welches die letzten paar Minuten meines einstündigen Interviews mit den Schweden zeigt. Darüber hinaus bat ich nach diesen Bemerkungen und bei abgeschalteter Kamera die Schweden ernstlich, diesen letzten Teil des Interviews nur auf „diskrete“ Weise zu verwenden. Wenigstens das müßten sie zugeben, wenn sie aussagen würden – doch können sie nicht gezwungen werden, nach Deutschland zu kommen, und daher lehnen sie ein Erscheinen ab.

Über meine wechselnden Anwälte: Ursprünglich vertraute der Bruderschafts-Generalobere meine Verteidigung dem Bruderschafts-Anwalt Maximilian Krah an, welcher sich entschied, Matthias Loßmann zu engagieren. Dieser ist Mitglied der (leider) antikatholischen Partei „Die Grünen“ und verrichtete die Arbeit zwar gewissenhaft, war aber vom Fall vielleicht nicht allzu sehr begeistert. Über Freunde entdeckte ich den Anwalt Wolfram Nahrath, welcher die Verteidigung solch heikler Fälle begeistert und sehr erfolgreich vornimmt. Doch Loßmann wollte mit Nahrath nicht zusammenarbeiten, und weil ich in meinem Dilemma nur die beste Rechtsverteidigung suchte, wechselte ich von Loßmann zu Nahrath.

Als jedoch der Generalobere von seinen Beratern über Nahraths politische Stellung informiert wurde, befahl er mir, wieder jemand anderen zu finden – sicherlich im guten Glauben daran, daß jede öffentliche Verbindung zwischen der Priesterbruderschaft St. Pius X. und einem „extrem Rechten“ abträglich wäre. Also billigte der Generalobere den älteren und ehrenvollen Dr. Norbert Wingerter, welcher ein konservativer „Novus Ordo“-Katholik ist. Doch anscheinend ist Wingerter unwissentlich die Quelle für die eingangs erwähnte, zirkulierende Unwahrheit. Ich weiß nicht warum, aber er scheint unter dem falschen Eindruck zu stehen, daß ich vor Gericht auf dem Wahrheits- oder Unwahrheitsgehalt der erwähnten Episode in der deutschen Geschichte beharren wollte. Glücklicherweise hatte der Generalobere bereits einen weiteren Anwalt erlaubt, welcher nunmehr gut versteht, wie ich vor Gericht verteidigt werden will.

Liebe Leser, wenn Sie denken, daß bei dem Ganzen die Interessen Gottes in irgendeiner Weise auf dem Spiel stehen (nicht jeder denkt dies), so bitte ich für meinen neuen Anwalt um ein Gebet zwischen jetzt und dem 4. Juli 2011. Dieser Anwalt hat seit vielen Monaten hart an diesem Fall gearbeitet, aber riskiert dabei, unter heftigen Druck zu geraten durch antikatholische Beteiligte und ihre mächtigen Knechte.

Kyrie eleison.