Landgericht Regensburg

Vierter Prozeß

Vierter Prozeß on Februar 9, 2013

Ein Leser fragte nach meiner jüngsten Gerichtsverhandlung und Verurteilung wegen „Holocaust-Leugnung“ vor dem Landgericht Regensburg im Süden Deutschlands. Die Leser werden sich an mein ursprüngliches Delikt erinnern: Am 1. November 2008 sagte ich in einem englischsprachigen Interview für das schwedische Fernsehen dem schwedischen Fernsehmoderator, in der Ungestörtheit der Sakristei des Seminars der Priesterbruderschaft St. Pius X. aber nahe Regensburg auf deutschem Boden, daß ich glaube, daß weder „Sechs Millionen Juden“ unter Hitlers Herrschaft im Zweiten Weltkrieg starben, noch daß ein einziger Jude in einer „Gaskammer“ umgekommen ist.

Für das Äußern dieser Überzeugung wurde ich dann im Jahre 2010 in Deutschland, wo „Holocaust-Leugnung“ ein Straftatbestand ist, vom Regensburger Landgericht angeklagt und zu einer Geldstrafe von 10.000 € verurteilt. Dagegen legte ich Berufung ein, woraufhin dasselbe Gericht mich im Jahre 2011 wiederum verurteilte, diesmal jedoch die Geldstrafe auf 6.500 € reduzierte. Erneut legte ich Berufung ein, wodurch der Fall eine Instanz höher an das Oberlandesgericht Nürnberg wanderte, welches, wie man mir sagte, für Druck von Außen weniger anfällig ist. Die drei Nürnberger Richter verwarfen das Regensburger Urteil aufgrund von Verfahrensmängeln, weswegen das Bundesland Bayern meine Prozeßkosten tragen mußte, ließen dem Landgericht jedoch offen, die Verfahrensmängel zu beseitigen und den Fall neu aufzurollen.

Nun ist ja der sogenannte „Holocaust“ nicht nur die Säkularreligion der Neuen Weltordnung (Auschwitz ersetzt den Kalvarienberg Golgotha, die Gaskammern ersetzen das Kreuz Christi und die Sechs Millionen spielen die Rolle des Erlösers). Sondern mir dünkt, daß die Nachkriegsdeutschen Schwierigkeiten mit ihrer Selbstachtung haben, wenn sie sich nicht stets auf die Brust schlagen wegen der angeblichen Verbrechen des Dritten Reiches. Daher verfolgen sie „Holocaust-Leugnung“ wie Verzweifelte, und so wurde ich am 16. Januar 2013 zum dritten Mal in Regensburg vor einem weiblichen Richter angeklagt.

Zwei deutsche Anwälte kämpften hart aber erfolglos zu meiner Verteidigung, und wieder wurde ich verurteilt. Immerhin verminderte die Richterin die mit dieser Anklage verbundene Stigmatisierung und reduzierte aus Mitleid mit meiner Erwerbslosigkeit die Geldstrafe auf 1.600 €. Zweifellos wäre der Freistaat Bayern froh, wenn er den Fall endlich loswerden und ich die stark reduzierte Strafe zahlen würde. Ein nobler Mitbruder aus der Priesterbruderschaft bat mich um das Privileg, die ganze Strafe anstelle von mir zahlen zu dürfen. Doch geht es um viel mehr als nur um Geld. Tatsächlich betroffen sind eine edle Nation, die wahre Religion und Gottes Weltordnung.

„Die Wahrheit ist gewaltig und wird obsiegen,“ sagten die Lateiner. Deswegen ist jede Nation, Religion und Weltordnung, welche auf Unwahrheiten basiert, brüchig und wird am Ende zerbröckeln. Wahrheit bedeutet ja, daß wir unser Denken der Wirklichkeit anpassen, anstatt dem Verlangen nationaler Selbstachtung, den gefühlten Bedürfnissen einer Religion oder den Forderungen irgendeiner gottlosen Weltordnung. Und jede historische Wahrheit basiert auf Beweisen, wovon die zuverlässigsten aus den materiellen Überresten der Vergangenheit bestehen, weil sie prinzipiell von menschlichen Gefühlen unabhängig sind. „Ich bin dazu geboren und dazu in die Welt gekommen, daß ich Zeugnis gebe für die Wahrheit.“ (Johannes 18,37). Welche Ruhe diese göttlichen Worte doch ausstrahlen.

Somit lehnte ich also das Angebot meines Priesterbruders lieblich ab. Denn ich habe erneut Berufung eingelegt.

Kyrie eleison.

Gute Nachrichten

Gute Nachrichten on März 3, 2012

Die meisten Leser der „Eleison-Kommentare“ dürften bereits letzte Woche die gute Neuigkeit aus Deutschland gehört haben: Das niederbayerische Oberlandesgericht in Nürnberg hat am Aschermittwoch meine Verurteilung durch das Regensburger Landgericht vom 11. Juli des vergangenen Jahres aufgehoben. Das Regensburger Urteil war ursprünglich gegen mich zweimal wegen „Volksverhetzung“ ergangen, nachdem ich im November 2008 auf deutschem Boden dem schwedischen Fernsehen ein Interview in englischer Sprache gegeben hatte, welches auf gewisse historische Ereignisse einen anderen Blick als den landläufig üblichen warf. Außerdem hat das Nürnberger Oberlandesgericht bestimmt, daß der Bayerische Staat meine bisherigen Prozeßkosten zu tragen hat. Die Ehre dafür gebührt meinem Verteidiger Prof. Dr. Edgar Weiler, dessen Argumentation die Richter akzeptierten, dem Pater Schmidberger, der ihn als Verteidiger vorgeschlagen hat, und Bischof Fellay, der ihn gutgeheißen hat.

Allerdings bin ich in der Hinsicht noch nicht freigesprochen, daß die Berufungsrichter ihre Entscheidung mit verfahrenstechnischen Fehlern des Regensburger Gerichts begründeten. Die Schlußfolgerung des Berufungsgerichtes lautet: „Eine Anklageschrift, die ein (noch) strafloses Verhalten schildert und offenläßt, welche konkreten Umstände eine Strafbarkeit des Angeklagten erst noch begründen sollen, erfüllt die eingangs genannten Anforderungen an den Inhalt einer Anklageschrift mit Angabe der den äußeren und inneren Tatbestand belegenden Merkmale und an die Umgrenzungsfunktion einer Anklageschrift nicht. Das Verfahren ist deshalb einzustellen.“

Theoretisch könnte nun also die Regensburger Staatsanwaltschaft ihr Verfahren korrigieren und die Strafverfolgung von neuem beginnen. Praktisch gesehen könnte sie aber durchaus zögern, denn das Berufungsgericht forderte sie auf anzugeben, wer genau meine Äußerungen hören konnte, auf welche Weise diese Menschen sie hören konnten und wieso gerade diese Äußerungen dazu geeignet waren, den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören. Und schlußendlich forderte das Berufungsgericht die Regensburger Staatsanwaltschaft auf anzugeben, wie ich mutmaßlich eingewilligt haben könnte, daß meine Äußerungen auch in Deutschland bekannt gemacht würden.

Die Staatsanwaltschaft könnte zwar leicht zeigen, daß die ganze Welt, und nicht nur Deutschland, einen Monat lang mit diesen Äußerungen durch die Medien bombardiert wurden (vor allem um Benedikt XVI. zu zwingen, sich von der katholischen Tradition zu distanzieren). Jedoch wäre der Nachweis nicht so leicht zu erbringen, daß damit der öffentliche Friede in Deutschland gestört worden ist. Zudem könnte die Staatsanwaltschaft mir kaum nachweisen, daß es mein Wunsch war, die Bemerkungen in Deutschland zu veröffentlichen – zumal ich in der letzten Minute des Interviews (auf Youtube noch verfügbar) ausdrücklich das Gegenteil wünschte. Ob die Staatsanwaltschaft fortfährt oder nicht, liegt also in Gottes Hand.

Doch glauben Sie, liebe Leser, nun bitte nicht, daß ich an diesen Gerichtsverfahren in Deutschland zu viel zu leiden gehabt habe – genausowenig wie am entsprechenden Drei-Jahres-Exil innerhalb der Priesterbruderschaft St. Pius X. Vielmehr ist dieses Exil eher zu bequem gewesen, und diese deutschen Gerichtsverfahren haben – momentan jedenfalls – mit ihrer vollständigen Aufhebung geendet. An dieser Stelle möchte ich mich bei all jenen von Ihnen bedanken, die in diesen drei Jahren für mich beteten. Viele von Ihnen beten für mich, wie ich weiß, und für jeden einzelnen bin ich dankbar. Im Gegenzug feierte ich im Januar eine Meß-Novene für Ihre Intentionen, weil sicherlich viel größere Prüfungen auf uns alle warten.

Kyrie eleison.