Neukirche

Vergehen ohnegleichen – I.

Vergehen ohnegleichen – I. on November 21, 2009

Um noch einmal das unvergleichliche Vergehen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962 bis 1965) ans Licht zu bringen, scheinen mir zwei Wochenbriefe als Antwort auf einen vernünftigen Lesereinwand zum „Eleison-Kommentar“ vom 30. Oktober (Nr. CXXI) angemessen zu sein. Das Argument jenes Kommentares sagte: Die in der Folge des Zweiten Vatikanum eingeführten sakramentalen Riten der Konzilskirche sind so angelegt, daß sie auf lange Sicht die Sakramente der Kirche ungültig machen. Sie erreichen es dadurch, daß sie durch ihre konstruierte Doppeldeutigkeit die sakramentale Intention des Sakramentspenders untergraben, sei er Bischof, Priester oder Laie; und ohne diese Intention kommt kein Sakrament zustande.Der Leser verwies auf die überlieferte Lehre der Kirche, wonach persönliche Mängel des Spenders, sogar sein Mangel an Glauben, durch den Glauben der Kirche – in deren Namen er das Sakrament spendet – ergänzt werden (vgl. Summa Theologiae, 3a, LXIV., 9 ad 1). Dafür sei ein klassisches Beispiel genannt: Ein Jude ohne jedweden katholischen Glauben kann dennoch einen sterbenden Freund gültig taufen, wenn ersterer weiß, daß die Kirche beim Spenden der Taufe etwas wirklich tut, und wenn er auch genau das tun will, was die Kirche tut. Diese Intention – tun zu wollen, was die Kirche tut – zeigt er durch das Nachsprechen der Worte und durch das Ausführen der Handlungen, die vom Taufritus der Kirche vorgeschrieben werden.

Deswegen argumentierte unser Leser: Die Konzilskirche mag zwar den katholischen Glauben des Priesters untergraben, aber die Ewige Kirche wird jeden Mangel seines Glaubens ergänzen – die Sakramente, die er spendet, sind dann dennoch gültig. Der erste Teil der Antwort lautet also: Würden die sakramentalen Riten der Konzilskirche nur den Glauben des Spenders untergraben, so wäre der Einwand berechtigt; aber wenn sie auch seine sakramentale Intention unterlaufen, dann kommt überhaupt kein Sakrament zustande.

Ein anderes klassisches Beispiel möge das Argument verdeutlichen. Damit Wasser in einem Metallrohr hinunterfließen kann, kommt es nicht darauf an, ob das Rohr aus Gold oder Blei besteht, sondern daß es am Wasserhahn angeschlossen ist. Das Wasser sei in diesem Bild die sakramentale Gnade. Der Hahn sei die Urquelle dieser Gnade, Gott allein. Das Rohr sei der Gnadenvermittler, nämlich der Sakramentspender, durch dessen Handlung die Gnade des Sakramentes von Gott her fließt. Das Gold oder das Blei versinnbildlicht die Heiligkeit oder den Mangel an Heiligkeit des Sakramentspenders. Daher hängt die Gültigkeit des Sakramentes nicht vom persönlichen Glauben oder Unglauben des Spenders ab, sondern von seiner Verbundenheit mit der Urquelle der sakramentalen Gnade, die Gott ist.

Diese Verbindung stellt der Spender bei der Sakramentspendung gerade durch seine Intention her, das zu tun, was die Kirche tut. Durch diese Intention macht er sich zum Werkzeug in der Hand Gottes, damit Gott durch ihn die Gnade des Sakramentes ausgieße. Ohne diese Intention aber bleibt der Spender, ob er und sein Glaube aus Gold oder aus Blei bestehen, vom Hahn getrennt. Nächste Woche soll gezeigt werden, daß das Zweite Vatikanum direkt darauf abgezielt hat, nicht nur den Glauben des Spenders, sondern auch jedwede sakramentale Intention seinerseits allmählich aufzuheben.

Kyrie eleison.

Gültig geweihte Bischöfe?

Gültig geweihte Bischöfe? on Oktober 31, 2009

Eine bemerkenswerte Bestätigung der ausgewogenen Position der Priesterbruderschaft St. Pius X. zur Gültigkeit der Sakramente in der „erneuerten“ Konzilskirche erschien letzte Woche im Rundbrief „Courrier de Tychique“ eines streitbaren Galliers. Darin berichtet eine „zuverlässige Quelle,“ daß die Freimaurerei, der alte Feind der Kirche, durch die konziliare Revolution plante, die Gültigkeit der Sakramente aufzuheben: Geschehen sollte dies nicht etwa durch die Änderung der Form – was sie automatisch ungültig werden läßt –, sondern vielmehr durch die Doppeldeutigkeit des Ritus als Ganzes, was auf lange Sicht die notwendige sakramentale Intention des Zelebranten aushöhlt.Diese „zuverlässige Quelle“ ist ein Franzose, der aus dem Munde eines ehrwürdigen alten Priesters einiges erfuhr, was Kardinal Lienart auf seinem Sterbebett diesem Priester gebeichtet hatte. Zweifellos aus Furcht vor der Hölle bat der Kardinal den Priester darum, diese Information der Welt zu geben. Dadurch löste er ihn vom Beichtgeheimnis. Von da an blieb der Priester zwar in der Öffentlichkeit diskret, sprach aber im Privaten darüber, was der Kardinal ihm verraten hatte, daß nämlich die Freimaurerei die Kirche in einem Drei-Punkte-Plan zerstören wolle. Ob der Kardinal im frühreifen Alter von 17 Jahren der Freimaurerei beigetreten war oder nicht, auf jeden Fall diente er ihr ausgezeichnet: Schon zwei Tage nach Eröffnung des Vatikanum II brachte er das Konzil vom Kurs ab, als er auf unregelmäßige Weise die vollständige Zurückweisung der sorgfältig vorbereiteten traditionellen Konzilsdokumente forderte.

Nach den Angaben dieses Kardinals war das oberste Ziel der Freimaurer auf dem Konzil, die hl. Messe zu untergraben, indem der Ritus so abgeändert würde, daß auf lange Sicht die Intention des Zelebranten – „tun zu wollen, was die Kirche tut und immer getan hat“ – langsam verschwände. Schritt für Schritt sollte der Ritus die Priester und Laien dazu bringen, die hl. Messe mehr als „Gedächtnismahl“ oder „Heilige Mahlzeit,“ denn als Sühneopfer anzusehen. Das zweite Ziel der Freimaurer bestand darin, die Apostolische Sukzession zu beenden. Das Mittel dazu war der neue Weiheritus, welcher letztendlich die Weihegewalt des Bischofs unterlaufen würde. Einerseits sollte die neue Weiheform nicht automatisch ungültig, sondern so doppeldeutig sein, daß Zweifel über ihre Gültigkeit entstehen mußten – andererseits sollte vor allem der neue Weiheritus, wie der Meßritus, in seiner Gesamtheit schließlich die sakramentale Intention des weihenden Bischofs aufheben. Aus Sicht der Freimaurer hätte das den Vorteil, die Apostolische Sukzession auf so behutsame Weise zu unterbrechen, daß niemand es bemerken würde. Befürchten heute nicht viele rechtgläubige Katholiken, daß gerade diese Möglichkeit zur Wirklichkeit werde?

Wie es mit der oben erwähnten „zuverlässigen Quelle“ auch sein mag: Auf jeden Fall entsprechen die heute in der Konzilskirche verwendeten Riten der hl. Messe und Bischofsweihe vollkommen diesem Freimaurer-Plan, den der Kardinal enthüllte. Als diese neuen Riten in den späten 1960iger und frühen 1970iger Jahren eingeführt wurden, lehnten viele ernsthafte Katholiken diese ab, weil ihnen solche Riten nicht gültig verwendbar schienen. Doch leider sind sie nicht automatisch ungültig (das Problem wäre dann viel einfacher!). Im Gegenteil sind sie viel gefährlicher! Ihre sakramentale Form ist katholisch genug, um viele Zelebranten zur Annahme zu verleiten, daß sie gültig sein können. Doch die Konstruktion der neuen Riten als Ganzes ist so doppeldeutig und fördert so sehr eine nicht-katholische Auslegung, daß im Laufe der Zeit das Sakrament durch die verfälschte Intention von jedem Zelebranten unwirksam wird, der entweder zu „gehorsam“ oder zu unaufmerksam diese Riten annimmt, weil er zu wenig wacht und betet.

Solche Riten, die gültig genug sind, um auf kurze Sicht von fast allen Katholiken angenommen zu werden, gleichzeitig aber so doppeldeutig sind, daß sie auf lange Sicht die Sakramente ungültig machen, stellen eine satanisch raffinierte Falle dar. Deswegen müssen alle Katholiken einerseits jeden Kontakt mit solchen Riten meiden, andererseits dürfen sie ihre gesunden katholischen Instinkte nicht dadurch verderben, daß sie theologisch übertriebene Anklagen formulieren, die sich von der gesunden katholischen Lehre entfernen. Es ist nicht immer leicht, bei dieser Schwierigkeit ausgewogen zu bleiben.

Kyrie eleison.