Absicht

Notwendige Unterscheidung

Notwendige Unterscheidung on Dezember 13, 2014

Wenn ich Leberkrebs habe, so wird er mich zwar umbringen, allerdings muß ich dann nicht notwendigerweise auch Lungenkrebs haben (vergleiche EC-Ausgabe vom 29. November). Dieser Grundsatz ist auf gewisse Weise ärgerlich, denn er verlangt von uns zu unterscheiden, anstatt in bloße Verurteilungen uns zu stürzen. Doch dieses Unterscheidungsvermögen entspricht dem gesunden Menschenverstand und der Wirklichkeit. Also sollten wir in der heutigen Zeit der universellen Verwirrung, um Bodenhaftung zu bewahren, zu gegebener Zeit beachten, daß eine Mischung aus Gutem und Schlechtem zwar als Ganzes gesehen schlecht ist, dies jedoch weder bedeutet, daß die guten Anteile einzeln betrachtet schlecht seien, noch daß das Gute der guten Anteile auch gleich das Ganze gut machte.

Nehmen wir beispielsweise die Neue Messe (Novus Ordo Missae). Dieser neue Meßritus als Ganzes genommen verringert den Ausdruck wesentlicher katholischer Wahrheiten (die Realpräsenz, das Meßopfer, das opfernde Priestertum, uam.) so sehr, daß er als Ganzes sehr schlecht ist und somit kein Priester ihn benutzen und kein Katholik ihm beiwohnen sollte. Doch bedeutet dies nicht, daß jener Teil der Messe, welcher die sakramentale Form der Konsekration des Brotes und des Weines ist, auch schlecht oder ungültig sei. Die Form „Dies ist mein Leib“ ist gewiß gültig, und „Dies ist der Kelch meines Blutes“ ist wahrscheinlich gültig, und wenn sie nicht hinreicht, so ist das sicherlich nicht, weil der neue Ritus als Ganzes so unkatholisch ist. Wenn ich also sage, daß die neue Messe stets gemieden werden muß, so sage ich die Wahrheit; sage ich hingegen, daß sie stets ungültig ist, so sage ich nicht die Wahrheit und muß für diese Übertreibung früher oder später bezahlen.

Ähnlich ist es mit dem neuen Ritus der Priesterweihe. Der neue Weiheritus als Ganzes vermindert massiv wesentliche Wahrheiten des katholischen Priestertums, insbesondere seinen Opfercharakter. Doch jener Teil des neuen Weiheritus, welcher die sakramentale Form ist, ist eher sogar stärker – jedenfalls in der neuen lateinischen Fassung (durch das „et“ anstatt des „ut“) – als die alte lateinische Fassung. Unter der Voraussetzung, daß der weihende Bischof ein echter Bischof ist und die echte sakramentale Intention hat, können wir daher nicht sagen, daß jeder im neuen Weiheritus geweihte Priester überhaupt kein echter Priester sein könne. Wer so etwas behauptet, wird unter seiner Abkehr von der Wahrheit früher oder später leiden müssen.

Nun können wir also wegen der Ent-Katholisierung dieser zwei neuen Riten als Ganzes gesehen nicht argumentieren, daß ihre sakramentalen Formen ungültig seien, doch können wir wohl behaupten, daß sie schlußendlich die sakramentale Intention des Priesters bzw. Bischofs unterwandern und somit ungültig machen werden. Doch ist das ein anderes Argument, welches nicht mehr schwarz und weiß, sondern leider grau daherkommt. Denn die dauerhafte Benutzung von ent-katholisierenden Riten wird langsam aber sicher die Vorstellung des Priesters bzw. Bischofs ändern im Hinblick darauf, was die Kirche mit diesen Riten tut, so daß er schlußendlich nicht mehr länger die katholische Intention besitzt, das zu tun, was die Kirche tut – Intention, die doch notwendig ist für die Gültigkeit der Sakramente. Anders formuliert wandelt das Weiß nur stufenweise über Grau sich ins Schwarze. Aber wer außer Gott kann wissen, wann genau das Grau zu Schwarz wird? Wir Menschen müssen aufpassen, um die Wahrheit zu erkennen und zu wissen.

Dieses Spiel zwischen Schwarz und Weiß, diese Doppeldeutigkeit, in der konziliaren Reform der sakramentalen Riten ist wahrhaft teuflisch. Wenn wir die Wahrheit sagen wollen, so können wir also noch nicht behaupten, daß diese neuen Riten die katholischen Sakramente vollständig zerstört haben, doch sie unterlaufen sie mit Sicherheit; und wenn ich also den katholischen Glauben bewahren möchte, so werde ich diese Riten als Ganzes gewiß meiden.

Kyrie eleison.

Beruhigung der Verwirrung

Beruhigung der Verwirrung on Dezember 12, 2009

Drei Ausgaben der Eleison-Kommentare haben wir der klaren Darstellung der Frage gewidmet, warum das angebliche Zeugnis Kardinal Lienarts auf seinem Totenbett (EC 121) sehr wohl echt sein kann; denn es entspricht genau der Art und Weise, wie die Gültigkeit der römisch-katholischen Sakramente durch die Einführung der konziliaren sakramentalen Riten nach dem Zweiten Vatikanum gefährdet ist (EC 124, 125, 126). Ein freundlicher Kritiker meinte, daß ich zu besorgt gewesen bin, die Gültigkeit der konziliaren Sakramente zu verteidigen. Jedoch möchte ich ihre Gültigkeit nicht mehr übertreiben als ihre Ungültigkeit.

Tatsächlich wird jeder vernünftige und wahrheitsliebende Mensch sein Denken stets an der Wirklichkeit ausrichten; denn die Definition der Wahrheit ist die „Übereinstimmung des Denkens mit der Wirklichkeit.“ Wenn etwas schwarz ist, möchte ich es schwarz nennen. Wenn etwas weiß ist, möchte ich es weiß nennen. Wenn es dazwischen abstufende Grauschattierungen gibt, will ich in meinem Denken das Grau nicht stärker schwarz-grau oder weiß-grau machen als es in Wirklichkeit ist.

Nun stimmt es zwar, daß im wirklichen Leben jedes gespendete Sakrament entweder gültig oder ungültig ist. Denn es gibt zwischen gültig und ungültig nicht mehr Abstufungen als zwischen schwanger und nicht schwanger. Wenn wir aber die konziliaren Sakramente, welche die Priester der ökumenistischen Kirche schon lange Zeit gespendet haben, als Ganzes betrachten, dann können wir nur sagen, manche sind gültig und manche sind ungültig – aber sie gleiten alle auf der schiefen Bahn in Richtung Ungültigkeit, weil die konziliaren Riten die Gläubigen dahin drängen, die Religion Gottes durch die Religion des Menschen zu ersetzen. Deshalb läuft die Konzilskirche Gefahr, vollständig unterzugehen; deswegen kann die Priesterbruderschaft St. Pius X. es sich auf keinen Fall erlauben, von dem unheilvollen Sog der Konzilskirche erfaßt zu werden.

Doch an welcher genauen Stelle dieser schiefen Bahn ein bestimmter Priester den richtigen Begriff von der Kirche so verliert, daß er nicht mehr die Absicht hat „zu tun, was die Kirche tut,“ dies weiß Gott allein! Vielleicht dauert die Zeitspanne bis zu diesem Punkte hin doch etwas länger, als ich es in EC 125 nahegelegt habe. Vielleicht dauert sie aber auch kürzer – wie unser Kritiker andeutet. In jedem Fall brauche ich diese Sache nicht zu wissen, weil Gott allein diese Wahrheit mit Gewißheit weiß. Was ich jedoch klar und deutlich wissen muß: daß die konziliaren Riten Gottes Sakramente auf die schiefe, von Gott wegführende Bahn gesetzt haben. Sobald mir klar geworden ist, daß solche Riten dazu beitragen, die Kirche zu zerstören, ja sogar deshalb konstruiert worden sind, um die Kirche zu vernichten, muß ich mich von ihnen fernhalten.

Auf die Frage, wie weit dieser oder jener Priester auf der schiefen Bahn bereits abgeglitten ist, oder wie lange die Rutschpartie noch geht, und wann die gesamte Konzilskirche unten endgültig aufschlägt, antworte ich mit dem großen Grundsatz des Hl. Augustinus: „In sicheren Dingen Einheit, in ungewissen Dingen Freiheit, und in allen Dingen Nächstenliebe.“ Im Rahmen der Gewißheiten – wie z.B.: weder ist in der Konzilskirche bereits alles unkatholisch, noch alles einwandfrei katholisch – möchte ich meinen katholischen Brüdern die gleiche Freiheit einräumen, die ungewissen Dinge zu beurteilen, wie diese sie mir hoffentlich zugestehen. Heilige Maria, Muttergottes, erwirke die Rettung der Kirche!

Kyrie eleison.

Vergehen ohnegleichen – III.

Vergehen ohnegleichen – III. on Dezember 5, 2009

Damit ein Sakrament in der römisch-katholischen Kirche gültig gespendet werden kann, muß der Sakramentenspender die Intention (Absicht) besitzen, „zu tun, was die Kirche tut“ (EC 124). Diese Intention verlangt von ihm, daß er wenigstens eine im Grunde genommen richtige Vorstellung davon hat, was die Kirche ist und was sie tut (EC 125). Nun müssen wir noch skizzieren, wie das Zweite Vatikanische Konzil diese Intention dadurch unterlief, daß es diese Vorstellung zersetzte, und zwar auf eine Art und Weise, wie man noch nie zuvor in der ganzen Kirchengeschichte erlebt hatte.Denn das Zweite Vatikanum machte den gegen die Kirche gerichteten Humanismus, der mindestens bis in die Renaissance des 15. Jahrhunderts zurückreicht, in der katholischen Kirche offiziell. Jahrhundertelang haben die katholischen Kirchenmänner den wahren Gott angebetet und den Ersatzgott der modernen Welt, der in der Anbetung des Menschen besteht, tapfer und entschieden zurückgewiesen. Doch als die Welt im Verlauf der letzten 500 Jahre immer heidnischer geworden war, gaben die Kirchenmänner in den 1960iger Jahren schließlich den Widerstand auf. Anstatt die Welt richtig zu leiten und zu führen, begannen sie auf dem Konzil damit, der Welt willenlos zu folgen. Zwar hatte es in der Kirche immer schon Leute gegeben, welche der Welt nachfolgten, aber niemals zuvor machte die universale Kirche diese gottlose Nachfolge der Welt offiziell und amtlich!

Allerdings wollten und konnten die Konzilsväter die alte Religion nicht vollständig aufgeben; weil einige Kirchenmänner immer noch den wahren Glauben besaßen, und andere den äußeren Schein wahren wollten. Das ist der Grund, weshalb die Doppeldeutigkeit ein Charakteristikum der Konzilsdokumente ausmacht: die von Gott geoffenbarte und die vom Menschen gemachte Religion sind miteinander vermischt, der Mensch tritt an die Stelle Gottes, Gott hingegen darf verschwinden. Diese Doppeldeutigkeit führt dahin, daß die konservativen Katholiken sich auf den Buchstaben der Konzilsdokumente berufen können, um zu behaupten, das Zweite Vatikanische Konzil schließe die alte Religion nicht aus; andererseits können die modernistischen Katholiken sich auf den Geist derselben Dokumente berufen, um zu behaupten, das Konzil fördere die neue Religion. Mit diesen Dokumenten haben sowohl Konservative als auch Modernisten recht! Folglich war auf dem Zweiten Vatikanum die alte Religion zwar noch vorhanden, aber sie kam ins Rutschen und verschwindet seither Stück für Stück.

Eine ähnliche Doppeldeutigkeit richtet die sakramentalen Riten übel zu; denn sie wurden im neuen konziliaren Geiste verfaßt, weil das Konzil die Religion Gottes nach Außen hin noch achtete, aber innerlich die Religion des Menschen schon angenommen hatte. Die gute altehrwürdige Religion kann immer noch vorhanden sein, da die sakramentale Form – die für die Gültigkeit wesentlichen Worte sind noch da – nicht automatisch ungültig ist. Aber gleichzeitig gleiten alle die Riten, wovon diese Formen umgeben sind, unweigerlich zur neuen Religion ab. Nun aber setzt der sanfte, aber stetige Druck der ganzen modernen Welt den Menschen an die Stelle Gottes; und alle Sakramentenspender besitzen unsere arme alte Menschennatur, die unter Druck gern den Weg des geringsten Widerstandes einschlägt. Deshalb sind diese neuen Riten absichtlich so entworfen, daß sie die sakramentale Intention des Spenders und somit die Gültigkeit der Sakramente mit der Zeit unterlaufen.

Liebe Katholiken, meidet diese neuen Riten, aber bewahrt das richtige Gleichgewicht im Denken! Behauptet nicht, daß diese Riten automatisch ungültig seien! Aber sagt auch nicht, sie seien harmlos, nur weil sie gültig sein können. Selbst wenn sie gültig sind, untergraben sie den objektiven Glauben der Kirche. Sagt nicht, daß der Klerus den Glauben verloren habe, wenn er diese neuen Riten gebraucht! Aber behauptet auch nicht, daß die Sache harmlos sei, wenn dieser Klerus die neuen Riten gebraucht. Diese Sakramentenspender können durchaus noch den Glauben haben, aber Ihr geht das Risiko ein, an der Seele Schaden zu leiden, wenn die Priester solch doppeldeutige Riten gebrauchen, sind doch diese eigens zur Untergrabung Eures Glaubens konstruiert worden. Haltet Euch an den Klerus, welcher die altehrwürdigen Riten gebraucht! Handelt Ihr so, dann werdet Ihr die Ehre Gottes und seine wahre Religion fördern, und zum Heil von vielen Seelen beitragen, die ohne diese Religion verloren gehen!

Kyrie eleison.

Vergehen ohnegleichen – II.

Vergehen ohnegleichen – II. on November 28, 2009

Letzte Woche versprachen wir in den „Eleison-Kommentaren“ aufzuzeigen, daß das Zweite Vatikanum konstruiert wurde, um die Sakramente der Kirche ungültig werden zu lassen. Dazu führte es sakramentale Riten ein, deren vorsätzliche Doppeldeutigkeit auf lange Sicht („nach 50 Jahren“ sagte Kardinal Lienart auf dem Sterbebett) die unabdingbare sakramentale Intention aufheben sollte. Doch das Zweite Vatikanum muß bis nächste Woche warten. Denn in dieser Woche wollen wir das Thema „Absicht (Intention) des Menschen“ näher betrachten. Erst dann verstehen wir, warum der Sakramentspender eine grundsätzlich richtige Vorstellung davon haben muß, was die Kirche ist und was sie tut.Wenn ein Mensch etwas intendiert oder ein Ziel zu erreichen beabsichtigt, muß er zuerst eine Vorstellung des angestrebten Zieles haben. Tatsächlich kann niemand ein Ziel anstreben, ohne vorher eine Vorstellung davon zu haben; und er kann nur durch diese Vorstellung diesem Ziele zustreben. Nun aber können die Vorstellungen im Kopfe eines Menschen sich mit der Wirklichkeit außerhalb seines Kopfes decken oder auch nicht. Wenn seine Vorstellung sich mit der Wirklichkeit deckt, dann kann er sein Ziel erreichen. Deckt sich seine Vorstellung aber nicht mit der Wirklichkeit, so kann er vielleicht seine Idee durchführen, aber nicht sein Ziel erreichen.

Nehmen wir zum Beispiel einen Familienvater, der seine Kinder glücklich zu machen beabsichtigt. Doch seine Vorstellung, dieses Ziel zu erreichen, besteht darin, daheim alle Disziplin aufzuheben. Ach! – Disziplinlosigkeit jedoch macht die Kinder unglücklich. Wenn also der Vater die Disziplin aufhebt, erreicht er zwar deren Verschwinden, aber nicht das Glück der Kinder. Er führte seine Vorstellung durch, erreichte aber nicht sein Ziel, weil seine Vorstellung von der Wirklichkeit losgelöst war.

Damit ein Sakrament gültig sei, muß der Sakramentspender (Bischof, Priester oder Laie) intendieren, „das zu tun, was die Kirche tut“ – wie letzte Woche erklärt wurde –, damit seine vermittelnde Handlung unter die Ursprungshandlung Gottes gestellt wird, der allein Quelle jeder sakramentalen Gnade ist. Deshalb muß der Bischof, Priester oder Laie, bevor er das Sakrament spendet, zuerst eine Vorstellung davon haben, was die Kirche ist, und dann davon, „was die Kirche tut.“ Aber wenn seine Vorstellungen davon, was die Kirche ist und was sie tut, sich von den katholischen Wirklichkeiten zu weit entfernen, wie soll er die Intention haben, das zu tun, was die wahre Kirche tut, und wie kann er dann wahre Sakramente spenden? Wenn der Sakramentspender tatsächlich denkt, daß die Kirche nur ein Verein für Anhänger des „Nettseins“ ist, und daß die hl. Messe nur ihr gemeinschaftliches Picknick und die Taufe das Einführungsritual in diesen Verein ist, dann wird er vielleicht ein Picknick und eine Einführung bewirken, aber niemals die katholische hl. Messe oder die hl. Taufe.

Man könnte einwenden, daß ein solcher Sakramentspender die stillschweigende Intention einschließt, „das zu tun, was die Kirche tut und immer getan hat,“ aber das gewährleistet nicht notwendigerweise, daß seine Intention gültig ist. Gemäß der „Hermeneutik der Kontinuität“ der heutigen Konzilskirche zum Beispiel gäbe es keinen Bruch zwischen der Katholischen Kirche und der Konzilskirche, oder zwischen der hl. Messe und einem Picknick; sondern es gäbe nur eine harmonische Entwicklung! Demnach sollen die Intention, eine hl. Messe unter Ausschluß eines Picknicks zu zelebrieren, und die entgegengesetzte Intention, ein Picknick unter Ausschluß der hl. Messe zu bewirken, im Grunde genommen die gleiche Intention sein, vermutlich um ein „Meß-Picknick“ herbeizuführen! So einer „Hermeneutik“ gelingt es, in den Köpfen überhaupt alles zu versöhnen, was in Wirklichkeit unversöhnlich ist. Doch kann jemand mit so einer „Hermeneutik“ im Kopfe in der Wirklichkeit wahre Sakramente zustandebringen? „Da soll einer schlau draus werden!,“ wie man sagt. Gott alleine weiß es.

Wegen solcher Denkweisen herrscht geradezu hoffnungslose Verwirrung in der heutigen Kirche. Was wird die Kirchenmänner dahin zurückbringen, daß sie wieder oben von unten und unten von oben unterscheiden können? Entweder ein übernatürliches Wunder, oder eine natürliche Katastrophe mit epochalen Auswirkungen.

Kyrie eleison.

Vergehen ohnegleichen – I.

Vergehen ohnegleichen – I. on November 21, 2009

Um noch einmal das unvergleichliche Vergehen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962 bis 1965) ans Licht zu bringen, scheinen mir zwei Wochenbriefe als Antwort auf einen vernünftigen Lesereinwand zum „Eleison-Kommentar“ vom 30. Oktober (Nr. CXXI) angemessen zu sein. Das Argument jenes Kommentares sagte: Die in der Folge des Zweiten Vatikanum eingeführten sakramentalen Riten der Konzilskirche sind so angelegt, daß sie auf lange Sicht die Sakramente der Kirche ungültig machen. Sie erreichen es dadurch, daß sie durch ihre konstruierte Doppeldeutigkeit die sakramentale Intention des Sakramentspenders untergraben, sei er Bischof, Priester oder Laie; und ohne diese Intention kommt kein Sakrament zustande.Der Leser verwies auf die überlieferte Lehre der Kirche, wonach persönliche Mängel des Spenders, sogar sein Mangel an Glauben, durch den Glauben der Kirche – in deren Namen er das Sakrament spendet – ergänzt werden (vgl. Summa Theologiae, 3a, LXIV., 9 ad 1). Dafür sei ein klassisches Beispiel genannt: Ein Jude ohne jedweden katholischen Glauben kann dennoch einen sterbenden Freund gültig taufen, wenn ersterer weiß, daß die Kirche beim Spenden der Taufe etwas wirklich tut, und wenn er auch genau das tun will, was die Kirche tut. Diese Intention – tun zu wollen, was die Kirche tut – zeigt er durch das Nachsprechen der Worte und durch das Ausführen der Handlungen, die vom Taufritus der Kirche vorgeschrieben werden.

Deswegen argumentierte unser Leser: Die Konzilskirche mag zwar den katholischen Glauben des Priesters untergraben, aber die Ewige Kirche wird jeden Mangel seines Glaubens ergänzen – die Sakramente, die er spendet, sind dann dennoch gültig. Der erste Teil der Antwort lautet also: Würden die sakramentalen Riten der Konzilskirche nur den Glauben des Spenders untergraben, so wäre der Einwand berechtigt; aber wenn sie auch seine sakramentale Intention unterlaufen, dann kommt überhaupt kein Sakrament zustande.

Ein anderes klassisches Beispiel möge das Argument verdeutlichen. Damit Wasser in einem Metallrohr hinunterfließen kann, kommt es nicht darauf an, ob das Rohr aus Gold oder Blei besteht, sondern daß es am Wasserhahn angeschlossen ist. Das Wasser sei in diesem Bild die sakramentale Gnade. Der Hahn sei die Urquelle dieser Gnade, Gott allein. Das Rohr sei der Gnadenvermittler, nämlich der Sakramentspender, durch dessen Handlung die Gnade des Sakramentes von Gott her fließt. Das Gold oder das Blei versinnbildlicht die Heiligkeit oder den Mangel an Heiligkeit des Sakramentspenders. Daher hängt die Gültigkeit des Sakramentes nicht vom persönlichen Glauben oder Unglauben des Spenders ab, sondern von seiner Verbundenheit mit der Urquelle der sakramentalen Gnade, die Gott ist.

Diese Verbindung stellt der Spender bei der Sakramentspendung gerade durch seine Intention her, das zu tun, was die Kirche tut. Durch diese Intention macht er sich zum Werkzeug in der Hand Gottes, damit Gott durch ihn die Gnade des Sakramentes ausgieße. Ohne diese Intention aber bleibt der Spender, ob er und sein Glaube aus Gold oder aus Blei bestehen, vom Hahn getrennt. Nächste Woche soll gezeigt werden, daß das Zweite Vatikanum direkt darauf abgezielt hat, nicht nur den Glauben des Spenders, sondern auch jedwede sakramentale Intention seinerseits allmählich aufzuheben.

Kyrie eleison.