Taufe

Staatsreligion – II.

Staatsreligion – II. on Dezember 10, 2011

Die Erklärung, daß jeder Staat auf Erden die katholische Religion unterstützen und schützen soll, ist für die Religion des Liberalismus eine glatte Häresie (wir können nicht oft genug betonen, daß der Liberalismus als Ersatzreligion dient). Doch wenn Gott existiert, wenn Jesus Christus Gott ist, wenn jede natürliche menschliche Gemeinschaft wie beispielsweise der Staat ein Geschöpf Gottes ist, und wenn Jesus Christus die katholische Kirche als sein eines und einziges Mittel zur Rettung der Seelen vor dem ewigen Höllenfeuer gründete, dann ist jeder Staat – wenn er kein Feind der Menschheit sein will – zum Schutz und zur Förderung der katholischen Kirche verpflichtet. Gegen diese Schlußfolgerung gibt es Einwände. Betrachten wir drei von den bekanntesten:—

Erster Einwand: Unser Herr selber sagte zu Pontius Pilatus (Johannes 18,36), daß sein Königreich nicht von dieser Welt sei. Doch der Staat ist von dieser Welt. Deswegen sollte der Staat nichts mit Christi Königtum und Kirche zu tun haben.

Auflösung: Zu Pilatus sagte unser Herr nur, daß Sein Reich und der Staat verschieden sind, aber Er sagte nicht, daß die beiden getrennt sein sollen. So ist auch die Seele des Menschen von seinem Leib verschieden, aber wenn beide getrennt werden, dann stirbt der Mensch. Und die Eltern sind von ihren Kindern verschieden, aber die Trennung der beiden (wie es die Jugendämter heute machen) bedeutet den Tod der Familie. Die Kirche und der Staat sind voneinander so verschieden wie das Leben auf der Erde vom ewigen Leben sich unterscheidet, aber die Trennung von Kirche und Staat bedeutet, eine Kluft zwischen dem irdischen und ewigen Leben zu schaffen und somit die Anzahl der in die Hölle fallenden Bürger deutlich zu steigern.

Zweiter Einwand: Die katholische Religion ist wahr. Doch die Wahrheit setzt sich von alleine durch. Deswegen braucht die katholische Religion keine Zwangsmaßnahmen durch den Staat, wie z.B. die Unterdrückung der öffentlichen Ausübung aller anderen Religionen.

Auflösung: In sich selbst gilt durchaus, wie die Lateiner sagen: „Die Wahrheit ist mächtig und wird obsiegen.“ Aber unter uns Menschen wird sie wegen der Erbsünde eben nicht einfach sich durchsetzen. Wären alle menschlichen Wesen (ausgenommen unser Herr und unsere Liebe Frau) seit dem Sündenfall nicht mit den vier Wunden Unwissenheit, Bosheit, Schwachheit und Begierlichkeit behaftet, dann stünde dem Sieg der Wahrheit deutlich weniger im Wege. Dann könnte Thomas Jefferson richtigerweise verkünden, daß die Wahrheit einfach bloß auf dem Marktplatz ausgesetzt werden müsse, damit sie sich durchsetze. Doch die Katholiken wissen, was die Kirche in diesem Punkt lehrt, daß nämlich der Mensch sogar noch nach der Taufe von der Erbsünde nach unten gezogen wird, so daß er jede vernünftige Hilfe seines Staates braucht, um die Wahrheit zu finden, ohne die er seine Seele nicht retten kann. Vernünftige Hilfe heißt nicht, daß der Staat jemanden zwingt, katholisch zu sein, sondern sie bedeutet, daß der Staat alle gefährlichen Gegenwahrheiten von Jeffersons Marktplatz ausschließt.

Dritter Einwand: Große Macht kann auch in großem Stil mißbraucht werden. Nun ist die Verbindung von Kirche und Staat für beide Seiten sehr machtvoll und deswegen kann sie zu großem Schaden führen. Schauen wir doch nur, wie die Konzilskirche und die säkulare Neue Weltordnung sich gegenseitig ermächtigen!

Auflösung: „Mißbrauch hebt den rechten Gebrauch nicht auf,“ sagt der Lateiner. Hätte unser Herr das Allerheiligste Altarsakrament uns etwa nicht schenken sollen, weil es auf schwere Weise mißbraucht werden kann? Die Wiedervereinigung von Konzilskirche und liberalem Staat ist ein gewaltiger Mißbrauch der Verbindung von Kirche und Staat. Doch sie beweist nicht die Falschheit der Verbindung von katholischem Staat mit der katholischen Kirche, sondern nur die Falschheit des Liberalismus.

Kyrie eleison.

Vergehen ohnegleichen – I.

Vergehen ohnegleichen – I. on November 21, 2009

Um noch einmal das unvergleichliche Vergehen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962 bis 1965) ans Licht zu bringen, scheinen mir zwei Wochenbriefe als Antwort auf einen vernünftigen Lesereinwand zum „Eleison-Kommentar“ vom 30. Oktober (Nr. CXXI) angemessen zu sein. Das Argument jenes Kommentares sagte: Die in der Folge des Zweiten Vatikanum eingeführten sakramentalen Riten der Konzilskirche sind so angelegt, daß sie auf lange Sicht die Sakramente der Kirche ungültig machen. Sie erreichen es dadurch, daß sie durch ihre konstruierte Doppeldeutigkeit die sakramentale Intention des Sakramentspenders untergraben, sei er Bischof, Priester oder Laie; und ohne diese Intention kommt kein Sakrament zustande.Der Leser verwies auf die überlieferte Lehre der Kirche, wonach persönliche Mängel des Spenders, sogar sein Mangel an Glauben, durch den Glauben der Kirche – in deren Namen er das Sakrament spendet – ergänzt werden (vgl. Summa Theologiae, 3a, LXIV., 9 ad 1). Dafür sei ein klassisches Beispiel genannt: Ein Jude ohne jedweden katholischen Glauben kann dennoch einen sterbenden Freund gültig taufen, wenn ersterer weiß, daß die Kirche beim Spenden der Taufe etwas wirklich tut, und wenn er auch genau das tun will, was die Kirche tut. Diese Intention – tun zu wollen, was die Kirche tut – zeigt er durch das Nachsprechen der Worte und durch das Ausführen der Handlungen, die vom Taufritus der Kirche vorgeschrieben werden.

Deswegen argumentierte unser Leser: Die Konzilskirche mag zwar den katholischen Glauben des Priesters untergraben, aber die Ewige Kirche wird jeden Mangel seines Glaubens ergänzen – die Sakramente, die er spendet, sind dann dennoch gültig. Der erste Teil der Antwort lautet also: Würden die sakramentalen Riten der Konzilskirche nur den Glauben des Spenders untergraben, so wäre der Einwand berechtigt; aber wenn sie auch seine sakramentale Intention unterlaufen, dann kommt überhaupt kein Sakrament zustande.

Ein anderes klassisches Beispiel möge das Argument verdeutlichen. Damit Wasser in einem Metallrohr hinunterfließen kann, kommt es nicht darauf an, ob das Rohr aus Gold oder Blei besteht, sondern daß es am Wasserhahn angeschlossen ist. Das Wasser sei in diesem Bild die sakramentale Gnade. Der Hahn sei die Urquelle dieser Gnade, Gott allein. Das Rohr sei der Gnadenvermittler, nämlich der Sakramentspender, durch dessen Handlung die Gnade des Sakramentes von Gott her fließt. Das Gold oder das Blei versinnbildlicht die Heiligkeit oder den Mangel an Heiligkeit des Sakramentspenders. Daher hängt die Gültigkeit des Sakramentes nicht vom persönlichen Glauben oder Unglauben des Spenders ab, sondern von seiner Verbundenheit mit der Urquelle der sakramentalen Gnade, die Gott ist.

Diese Verbindung stellt der Spender bei der Sakramentspendung gerade durch seine Intention her, das zu tun, was die Kirche tut. Durch diese Intention macht er sich zum Werkzeug in der Hand Gottes, damit Gott durch ihn die Gnade des Sakramentes ausgieße. Ohne diese Intention aber bleibt der Spender, ob er und sein Glaube aus Gold oder aus Blei bestehen, vom Hahn getrennt. Nächste Woche soll gezeigt werden, daß das Zweite Vatikanum direkt darauf abgezielt hat, nicht nur den Glauben des Spenders, sondern auch jedwede sakramentale Intention seinerseits allmählich aufzuheben.

Kyrie eleison.