Schlagwort: Religionsfreiheit

Vorwärts, Konziliarisierung

Vorwärts, Konziliarisierung posted in Eleison Kommentare on September 14, 2013

In der Augustausgabe von Englands neuer katholischer Monatszeitschrift The Recusant, welche sich als „Inoffizieller FSSPX-Rundbrief im Guerilla-Kampf für die Seele der Tradition“ bezeichnet, erschien ein guter Artikel. Er argumentiert, daß die Deklaration der drei Bischöfe der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) vom 27. Juni 2013 nicht so glaubenstreu ist, wie sie zunächst aussieht. Ein kurzer Überblick wird den sieben dichten Seiten des Recusant -Artikels zwar kaum gerecht, doch verdient seine Leitlinie eine Verbreitung. Diese Linie lautet so:—

Auf den ersten Blick scheint die Deklaration vom 27. Juni traditionell zu sein, aber wie schon in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils A gibt es gewöhnlich eine Lücke, oder besser gesagt eine verhängnisvolle Schwachstelle, durch welche der ganze Rest des Dokumentes untergraben werden kann. Werfen wir also Absatz für Absatz einen genaueren Blick auf die Deklaration:

§1) „Dankbarkeit“ wird dem Erzbischof Lefebvre ausgedrückt, aber in der Deklaration folgen nur harmlose und weiche Zitate von ihm. Weder wird seine Predigt von den Bischofsweihen des Jahres 1988 erwähnt, noch folgen Zitate seiner schlagkräftigen Gründe für die Notwendigkeit dieser Bischofsweihen, um den „Antichristen in Rom“ (wie der Erzbischof sagte) Widerstand zu leisten.

§3) Zwar wird zugegeben, daß die „ Ursache “ für die Irrtümer, welche die Kirche verwüsten, in den Konzilsdokumenten enthalten sind. Doch ist das nicht gleichbedeutend mit dem Eingeständnis, daß diese Irrtümer in den Dokumenten sind, denn Ursache und Wirkung können nicht identisch sein. In Wahrheit sind allerdings schwere Irrtümer direkt in den Konzilsdokumenten enthalten, wie z.B. die Religionsfreiheit.

§4) Es wird anerkannt, daß das Zweite Vatikanum die Art und Weise, wie die Kirche lehrt oder wie sie Autorität ausübt, veränderte und sogar beeinträchtigte. Jedoch stellt nicht die Autorität das Hauptproblem dar, sondern die Glaubenslehre, siehe §8.

§5) Die Deklaration erinnert nur mit relativ weichen Worten an die „ Nicht-Beschäftigung “ der Konzilskirche mit der „Herrschaft Christi.“ In Wahrheit jedoch leugnet und widerspricht die Konzilskirche der universellen Christkönigsherrschaft, welche doch die Kriegsflagge des Erzbischofs und heutzutage aller echt antiliberalen Katholiken ist.

§6) Wie bereits in §3) angeschnitten, gibt die Deklaration zwar zu, daß das Konzilsdokument über die Religionsfreiheit zur Auflösung Christi führt. Doch das wirkliche Problem ist, daß der Konzilstext diese Auflösung ist, weil er den Menschen an die Stelle Gottes stellt. Das Zweite Vatikanum ist nicht nur die Frucht menschlicher Schwäche oder Geistesabwesenheit, sondern das Ergebnis einer satanischen Verschwörung.

§7) Auf ähnliche Weise lassen Ökumenismus und interreligiöser Dialog nicht lediglich „die Wahrheit über die eine wahre Kirche verstummen,“ wie in der Deklaration behauptet, sondern sie leugnen und widersprechen dieser Wahrheit. Auch „löschen“ Ökumenismus und interreligiöser Dialog nicht einfach nur „den missionarischen Geist“ aus, sondern sie löschen die Mission als solche aus, und mit ihr Millionen von Seelen überall auf der Welt.

§8) Als Grund für den Ruin der kirchlichen Institutionen wird die Zerstörung der Autorität innerhalb der Kirche durch die konziliare Kollegialität und den demokratischen Geist des Konzils gesehen. Doch das Hauptproblem (wie der einleitende Satz des Absatzes nur schwach andeutet) ist der Verlust des Glaubens, während die Autorität nur zweitrangig ist.

§9) Obgleich die Erklärung auf echte Fehler und schwere Auslassungen im Novus-Ordo-Meßritus hinweist, erwähnt sie doch mit keinem Wort das weltweite Gemetzel an Seelen, welches dieser Ritus anrichtet durch sein Verfälschen ihrer Anbetung von Gott. Die Novus-Ordo-Messe ist die Hauptantriebsfeder der Kirchenzerstörung von 1969 bis heute.

§10) Schließlich wird eine ängstliche und unterwürfige Sprache verwendet, um „mit Nachdruck zu bitten,“ daß Rom doch zur Tradition zurückkehren möge. Selbstverständlich möchte die Neupriesterbruderschaft gemäß ihrer Markenänderung keine Kämpfer und auch keine kämpferischen Reden mehr.

§11) Die drei Bruderschaftsbischöfe „wollen . . . der Vorsehung folgen“ – ob Rom nun zur Tradition zurückkehrt oder nicht. Was kann dies anderes bedeuten als ein späteres Annehmen eines Abkommens, welches an der Glaubenslehre vorbeigeht?

§12) Die Erklärung schließt mit frommen Worten und einem weiteren Taubenzitat des Erzbischofs.

Damit kommt The Recusant zu dem traurigen, aber allzu wahrscheinlichen Schluß, daß diese Deklaration nur ein scheinbarer Schritt zurück ist im Vergleich zu den beiden Deklarationen vom 15. April und 14. Juli letzten Jahres, die allerdings zwei klare Schritte zur Konziliarisierung der Priesterbruderschaft waren. Himmel, hilf!

Kyrie eleison.

Würdelose Menschenwürde

Würdelose Menschenwürde posted in Eleison Kommentare on März 16, 2013

Eine Leserin brach eine Lanze für die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Kultfreiheit, auch Religionsfreiheit genannt. Selbst wenn die „Eleison Kommentare“ dieses Thema schon öfter behandelten, ist es lohnenswert, ihre Argumente durchzugehen, denn die heutigen Katholiken sollten dringend die Falschheit dieser Lehre begreifen. Das Konzil lehrte in seiner Erklärung über die Religionsfreiheit ( Dignitatis Humanae ) im Abschnitt 2, daß alle Menschen, wenn sie privat oder öffentlich ihrem Glauben entsprechend handeln, frei sein müssen von irgendeinem Zwang durch andere Menschen oder Menschengruppen. Darüberhinaus müsse jeder Menschenstaat dieses Naturrecht in seiner Verfassung oder seinem Bürgerrecht verankern.

Im Gegensatz dazu lehrte die katholische Kirche beständig bis zum Zweiten Vatikanum, daß jeder Staat – als Verkörperung von Gottes bürgerlicher Autorität über Gottes menschliche Geschöpfe – als Staat verpflichtet ist, diese Autorität zum Schutze und zur Förderung von Gottes einer und wahrer Kirche auszuüben, welche die katholische Kirche des menschgewordenen Gottes, unseres Herrn Jesus Christus, ist. Nicht-katholische Staaten werden daher offensichtlich mehr für ihren Mangel an Glauben verurteilt werden, denn dafür, daß sie diesem Glauben keinen bürgerlichen Schutz einräumten. Zudem dürfen katholische Staaten von ihrem Recht, das öffentliche Ausüben von falschen Religionen zu verbieten, absehen, wenn ein solches Verbot für die Seelenrettung eher abträglich denn nützlich sein sollte. Doch das Prinzip bleibt bestehen, wonach Gottes Staaten Gottes wahre Religion begünstigen und schützen müssen.

Die konziliare Lehre bedeutet in Wirklichkeit, entweder daß die Staaten nicht von Gott sind, oder daß es keine eine und wahre Religion Gottes gibt. In jedem Fall befreit diese Konzilslehre den Staat vorbehaltlos von Gott und stellt somit die Freiheit des Menschen über die Rechte Gottes, oder einfacher gesagt den Menschen über Gott. Aus diesem Grunde nannte Erzbischof Lefebvre die Konzilslehre gotteslästerlich. Und daran ändert auch der Hinweis nichts, daß es andere Abschnitte in Dignitatis Humanae gibt, welche der katholischen Lehre entsprechen. Bereits der eine vom Eisberg verursachte Riß brachte die Titanic zum Sinken. Auf ähnliche Weise genügt schon Abschnitt 2 von Dignitatis Humanae, um die katholische Lehre zu versenken. Betrachten wir kurz die Argumente der Leserin, welche die Konzilslehre verteidigt:

1) „Dignitatis Humanae (kurz DH) ist Teil des ordentlichen Lehramtes (Magisterium), welches ernstgenommen werden muß.“

Zwar stammt DH von den Kirchen-Magistern, d.h. -Lehrern, aber nicht vom unfehlbaren Lehramt, weil DH der überlieferten Lehre der Kirche widerspricht, wie oben gezeigt.

2) „DH verdeutlicht lediglich die Menschenrechte, welche durch das Naturrecht gewährt werden.“

Das Naturrecht ordnet die Rechte des Menschen unter die Rechte Gottes ein, nicht über sie.

3) „DH verneint keinesfalls das katholische Muster für die Beziehung zwischen Kirche und Staat.“

Durchaus verneint DH dieses Muster. Abschnitt 2 befreit den Staat von seiner innewohnende Verpflichtung gegenüber der einen und wahren Kirche.

4) „DH wurde im Zusammenhang der modernen Welt geschrieben, wo jeder an die Menschenrechte glaubt.“

Seit wann muß die Kirche der Welt angepaßt werden, anstatt die Welt an die Kirche?

5) „DH lehrt jedoch nicht, daß der Mensch ein Recht auf Irrtum habe.“

Indem DH vom Staate Gottes verlangt, ein Bürgerrecht auf die öffentliche Ausübung von falschen Religionen zu gewähren, verlangt DH tatsächlich von Gott ein Recht auf Irrtum.

6) „DH ist ein Gesuch an die modernen Regierungen, wenigstens einen halben Laib zu gewähren, anstatt gar kein Brot.“

Die wahre katholische Glaubenslehre ist so logisch und folgerichtig aufgebaut, daß bereits die Aufgabe eines Teiles von ihr gleichbedeutend ist mit der Aufgabe der gesamten Lehre. Und welches Schaf kann sich retten, indem es sich selber dem Wolf anbietet?

7) „Katholiken dürfen sich nicht aus der modernen Welt zurückziehen in ein lehrmäßiges Ghetto.“

Um die Rechte Gottes aufrechtzuerhalten und seine Ehre zu schützen, müssen Katholiken stets das tun, was sie zu tun haben, und dorthin gehen, wo sie hingehen müssen. Wenn dies zum Martyrium führt, so geschehe es.

Kyrie eleison.

Eine Erklärung?

Eine Erklärung? posted in Eleison Kommentare on Dezember 8, 2012

Ein Bekannter von mir gab mir kürzlich in Kopie die offizielle Erklärung der Bruderschaft, welche das Generalhaus an alle Bruderschaftsoberen versandt hatte, um fünf möglicherweise beunruhigende Äußerungen des Generaloberen zu rechtfertigen. Weil der Bekannte nach meiner Einschätzung fragte, sage ich ehrlicherweise, daß die Bruderschaftsoberen nach wie vor beunruhigt sein dürften. Meine Begründung in kurzen Zügen:—

Erstens betonte der Generalobere im Mai des Jahres in Österreich gegenüber Bruderschaftspriestern, daß die Priesterbruderschaft ihre Beziehung zu Rom überdenken müsse. Das Generalhaus erklärt nun in seiner offiziellen Aussendung, daß diese Äußerung keine Änderung an der Haltung der Bruderschaft zu Neurom bedeute, sondern nur einen Aufruf an die Mitglieder der Bruderschaft darstelle, anzuerkennen, daß nicht jede Äußerung der Neurömer unsinnig sei. Allerdings verstanden die Priester in Österreich die ursprünglichen Worte des Generaloberen auf jene Weise, welche er selber im Hausmagazin der Bruderschaft ( Cor Unum ) im März des Jahres darlegte, daß also die „neue Situation“ in der Kirche „verlangt, daß wir eine neue Haltung im Hinblick auf die offizielle Kirche annehmen,“ denn seit 2006 „wurden wir Zeugen einer Entwicklung in der Kirche.“ Hat das Generalhaus auch eine Erklärung für diese geschriebenen Worte des Generaloberen?

Zweitens soll der Generalobere bei der gleichen Gelegenheit in Österreich gesagt haben, daß die potentielle Einigung mit Rom bedeuten werde, alle Bruderschafts-Kapellen jünger als drei Jahre niederzureißen. Das Generalhaus erklärt jetzt zu diesem Punkt, daß der Generalobere in Wirklichkeit gesagt habe, daß überall dort, wo die Bruderschaft schon länger als drei Jahre eine hl. Messe lese, eine Kapelle errichtet werden könne. Allerdings sagte der Generalobere auch, daß an jenen Orten, wo die Bruderschaft noch keine drei Jahre wirke, sie ihren Dienst im privaten fortsetzen könne – was natürlich bedeutet, daß sie alle ihre öffentlichen Gebäude wenigstens stillegen muß.

Drittens sagte der Generalobere ebenfalls im Mai zum katholischen Nachrichtendienst CNS aus den USA, daß die Religionsfreiheit „sehr, sehr eingeschränkt“ sei. Das Generalhaus erklärt nun, daß der Generalobere hierbei von der „wahren Religionsfreiheit“ gesprochen habe, welche also die Kirche immer gelehrt hat und wo in der Tat dieses Recht auf die katholische Religion eingeschränkt ist. Allerdings sind die Worte des Generaloberen bei CNS erstens glasklar und zweitens von jedem mit Internet-Zugang nachprüfbar: „ Das Konzil stellte eine Religionsfreiheit vor, welche in Wirklichkeit eine sehr, sehr eingeschränkte war – sehr eingeschränkt.“ Das Generalhaus sollte vielleicht eine zweite Erklärung hinzufügen, um zu bekunden, daß diese erste Erklärung kein Irrtum (im besten Falle) war.

Viertens gab der Generalobere im September in Ecône zu, daß er in seinem Umgang mit Rom einem Irrtum erlegen war. Das Generalhaus erklärt nun, daß der Irrtum allerdings nur einen „sehr präzisen und eingeschränkten Gesichtspunkt“ umfaßte, namentlich in der Frage nach dem Beharren oder Nichtbeharren des Papstes darauf, daß die Priesterbruderschaft das Konzil anerkenne. Nun ist allerdings dieses Beharren auf dem Konzil (zusammen mit dem Beharren auf der Neuen Messe) der ganze Angelpunkt des Streits zwischen der Bruderschaft und Neurom. Diese Erklärung, läßt sie nicht den Generaloberen doch im übertragenen Sinne sagen, daß der tiefe Riß in der Titanic durch den Eisberg nur ein sehr präziser und begrenzter Riß war?

Fünftens erklärte der Generalobere vor einigen Jahren, daß die Konzilsdokumente zu „95% annehmbar“ seien. Das Generalhaus schrieb nun, daß er damit den Buchstaben und nicht den Geist des Konzils gemeint habe. Doch welche Mutter wird ihren Kindern auch nur ein Stück eines Kuchens geben, von dem sie weiß, daß 5% von ihm vergiftet sind? Zwar könnte sie ihnen theoretisch wirklich irgendein Stück aus dem nicht vergifteten 95%-Anteil geben, doch wird sie nicht in der Praxis zurecht Angst vor dem vergiftenden Geist hinter all den Kuchenstücken haben?

Zusammenfassend gesagt: Hätte die Krise der Priesterbruderschaft vom Frühjahr und Sommer mich über die Kompetenz und Ehrlichkeit vom Generaloberen und seinem Generalhaus wundern lassen, so würde ich mich nach dieser Erklärung des Generalhauses mit ihren fünf Zitaten immer noch wundern. Möge Gott mit ihnen sein, denn ihre Verantwortung ist gewaltig.

Kyrie eleison.

April-Zweideutigkeit

April-Zweideutigkeit posted in Eleison Kommentare on September 8, 2012

Am 17ten April dieses Jahres legte die Priesterbruderschaft St. Pius X. Rom ein vertrauliches Dokument vor, von dem es hieß, daß es katholische Grundsätze darlegte, welche von allen Bruderschaftsoberen angenommen werden konnten. Mitte Juni wies Rom dieses Dokument als Basis für eine gegenseitige Vereinbarung allerdings zurück. Gott sei Dank, denn dieses Dokument enthielt eine äußerst gefährliche Zweideutigkeit. Kurz gesagt besteht sie aus der Frage, ob ein Ausdruck wie „Lehramt aller Zeiten“ das Lehramt bis 1962 oder das Lehramt bis 2012 meint. Hier geht es um nichts weniger als um den Unterschied zwischen der Religion Gottes und der vom Menschen veränderten Religion Gottes: der Religion des Menschen. Betrachten wir die entsprechende Dokumentstelle, wie sie für die Bruderschaftsoberen am 18ten April zusammengefaßt wurde:—

„1) Die Tradition muß Kriterium und Leitfaden für das Verständnis der Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils sein. 2) Somit können die Aussagen des Konzils und der nachkonziliaren päpstlichen Lehre bezüglich des Ökumenismus, des interreligiösen Dialogs und der Religionsfreiheit nur im Lichte der vollständigen und ununterbrochenen Tradition verstanden werden; 3) auf eine Weise, die im Einklang mit den Wahrheiten steht, die vom früheren kirchlichen Lehramt gelehrt wurden; 4) und ohne irgendeine Auslegung zu akzeptieren, welche der Tradition und diesem Lehramt entgegensteht oder mit ihnen bricht . . .”

Die Zweideutigkeit – ob nun das Lehramt bis 1962 oder aber bis 2012 gemeint ist – lauert hier in den zwei Worten „Tradition“ und „Lehramt.“ Schließt hier die Verwendung der beiden Worte die Lehren des Konzils (von 1962–1965) und seine Folgen nun aus oder ein? Jeder Traditionskatholik wird diese Textstelle so verstehen, daß sie die Konzilslehren ausschließt, weil er den gewaltigen Unterschied zwischen der wahren Kirche und der Neukirche kennt. Doch ein Konzilsgläubiger kann die Textstelle so auslegen, daß er eine nahtlose Kontinuität zwischen der Kirche vor dem Konzil und der nachkonziliaren Kirche behaupten kann. Betrachten wir genauer, wie Traditionalisten auf der einen Seite und Konziliaristen auf der anderen Seite diese Textstelle jeweils auf ihre eigene Weise auslegen können.

Zuerst die traditionelle Lesart: „1) Die vorkonziliare Tradition muß Maßstab und Richtschnur über die Konzilslehren sein (und nicht umgekehrt). 2) Somit muß die Konzils- und nachkonziliare Lehre durch die gesamte traditionelle Lehre vor dem Konzil gesiebt werden; 3) so daß nichts im Gegensatz zur Lehre des kirchlichen Lehramtes vor dem Konzil steht; 4) ohne irgendeine Auslegung oder Textstelle zu akzeptieren, welche mit der vorkonziliaren Tradition und dem vorkonziliaren Lehramt bricht.“

Sodann die konziliare Lesart (sicherlich jener Römer, welche die heutige Kirche führen): „Die Tradition vor und nach dem Konzil (weil sie gleich sind) muß das Konzil beurteilen. 2) Somit muß die Konzilslehre über kontroverse Themen durch die eine und gesamte vor- und nachkonziliare Lehre gesiebt werden (weil nur das die „vollständige und ununterbrochene“ Tradition ist); 3) so daß nichts im Gegensatz zum vor- oder nachkonziliaren kirchlichen Lehramt steht (weil beide das gleiche lehren); 4) ohne eine Auslegung zu akzeptieren, welche mit der vor- oder nachkonziliaren Tradition und dem vor- oder nachkonziliaren Lehramt bricht (weil es zwischen den vieren keinen Bruch gibt).“

Die konziliare Lesart besagt also, daß das Konzil vom Konzil beurteilt wird. Das bedeutet natürlich, daß das Konzil freigesprochen wird. Im Gegensatz dazu verurteilt jedoch die traditionelle Lesart der Textstelle das Konzil aufs schärfste. Zweideutigkeiten sind tödlich für den wahren Glauben. Jemand will hier mit unseren katholischen Köpfen herumspielen. Ob einer oder mehrere – der Kirchenbann soll sie treffen!

Kyrie eleison.

Untergrabene Doktrin

Untergrabene Doktrin posted in Eleison Kommentare on Mai 26, 2012

Über das Thema der Religionsfreiheit, wie sie vom Zweiten Vatikanischen Konzil in seiner Erklärung Dignitatis Humanae des Jahres 1965 gelehrt wurde, sind ganze Bücher geschrieben worden. Doch die revolutionäre Lehre dieses Konzilsdokumentes ist stets klar: Aus der natürlichen Würde eines jeden Menschen folge, daß weder der Staat, noch eine gesellschaftliche Gruppe, noch irgendeine menschliche Macht den einzelnen Menschen oder eine Gruppe von Menschen dazu anhalten oder ihnen aufzwingen dürfe, im privaten oder öffentlichen Bereich gegen ihre eigene religiöse Überzeugung zu handeln – solange die öffentliche Ordnung gewahrt bleibe ( DH 2).

Im Gegensatz dazu lehrte die katholische Kirche bis zum Zweiten Vatikanum immer, daß jeder Staat (als solcher) das Recht und sogar die Pflicht hat, seinen Bürgern zu verbieten, eine falsche Religion – d.h. alle nichtkatholischen Religionen – öffentlich auszuüben, solange dieses Verbot dem Heil der Seelen nicht abträglich, sondern dienlich ist. (Beispielsweise wird heute im Jahre 2012 die sogenannte Freiheit dermaßen angebetet, daß ein solches Verbot die Bürger beinahe jeden Staates derart schockieren würde, daß sie die katholische Religion nicht mehr schätzen, sondern verachten würden. In diesem Falle darf, wie die Kirche immer lehrte, der Staat auf die Ausübung seines Rechtes verzichten, die falschen Religionen in Schranken zu weisen.)

Die beiden Lehren widersprechen sich genau an der Frage, ob der Staat die öffentliche Ausübung der falschen Religionen beschneiden darf oder nicht. Dieser Widerspruch mag als relativ eingeschränkt erscheinen, doch seine Auswirkungen sind enorm. Denn sie entscheiden darüber, ob Gott Herr oder Diener des Menschen ist. Wenn nun einerseits der Mensch ein Geschöpf Gottes und von Natur aus ein Gemeinschaftswesen ist (was offensichtlich ist, denn der Mensch verbindet sich mit anderen Menschen auf alle möglichen Arten, vor allem im Staatsverbund), dann sind auch die Gesellschaft und der Staat Gottes Schöpfungen. Als solche sind sie ihm schuldig, ihm und seiner einzig wahren Religion zu dienen, indem sie den öffentlichen Bereich (eine Angelegenheit des Staates) vor den falschen Religionen schützen – solange dies dem Heil der Seelen nicht abträglich, sondern dienlich ist.

Wenn andererseits jedoch die Freiheit des Menschen als so wertvoll angesehen wird, daß es jedem Einzelnen freistehen muß, durch das öffentliche Ausüben und Missionieren einer beliebig falschen Religion seine Mitbürger zu verderben (außer wenn die öffentliche Ordnung gestört würde), dann müssen diese falschen Religionen im öffentlichen Bereich frei wuchern dürfen (wie beispielsweise die protestantischen Sekten im heutigen Südamerika). So wird die Menschenwürde höher eingestuft als der Unterschied zwischen den falschen Religionen und der einzig wahren Religion. Dadurch wird der Wert Gottes nebensächlich im Vergleich zum Wert des Menschen. Deswegen stuft das Zweite Vatikanum Gott in dem Maße herab, wie es den Menschen heraufstuft. Letztendlich ersetzt das Zweite Vatikanum die Gottesreligion mit der Menschenreligion. Es ist gut verständlich, daß Erzbischof Lefebvre die Priesterbruderschaft St. Pius X. gründete, um die unermessliche Würde und Erhabenheit unseres Gottes, des Herrn Jesus Christus, aufrechtzuerhalten – inmitten einer von der Menschenwürde volltrunkenen und damit verrücktgewordenen Welt und Kirche.

Und nun gibt es da einen religiösen Oberen, der Anfang des Monats öffentlich behauptete: „Viele Menschen haben vom Zweiten Vatikanum ein Verständnis, das ein falsches Verständnis ist.“ Die Religionsfreiheit, sagte er, „wird in vielerlei Hinsicht verwendet. Und wenn wir die Sache näher betrachten, so habe ich wirklich den Eindruck, daß nicht viele Menschen wissen, was das Konzil wirklich darüber gesagt hat. Das Konzil legt eine Religionsfreiheit dar, die wirklich eine sehr, sehr eingeschränkte ist, ja sehr eingeschränkt . . .” Auf die Frage, ob das Zweite Vatikanum selber, d.h. als Ganzes, zur katholischen Tradition gehört, erwiderte er: „Ich hoffe doch.“

Schauen Sie sich das in englischer Sprache gehaltene Videogespräch selber an. Es ist auf Youtube verfügbar unter dem Titel: „ Traditionalist leader talks about his movement, Rome ,“ zu deutsch: „Traditionalisten-Oberer spricht über seine Bewegung, Rom.“ Wer könnte überrascht sein, daß „seine Bewegung“ momentan die schwerste Krise in ihrer 42jährigen Existenz durchmacht?

Kyrie eleison.

Dunkle „Aufklärung“

Dunkle „Aufklärung“ posted in Eleison Kommentare on April 28, 2012

Unabhängig davon, ob die Priesterbruderschaft St. Pius X. sich nun dafür oder dagegen entscheidet, unter Umgehung der glaubenslehrmäßigen Uneinigkeit ein rein praktisches Abkommen mit den römischen Konzilskirchenbehörden zu schließen, müssen alle um ihr ewiges Seelenheil Bemühten möglichst genau verstehen, was auf dem Spiel steht. In diesem Zusammenhang sandte ein Freund mir jüngst eine großartige Darstellung des Kernproblems:

„In den Jahren 2009 bis 2011 führten Vatikanexperten und vier Bruderschaftstheologen sogenannte „Glaubensgespräche“ durch. Diese Gespräche machten deutlich, wie sehr die römischen Behörden an den Lehren des Zweiten Vatikanum festhalten. Dieses Konzil versuchte, die katholische Lehre mit dem aus der „Aufklärung“ des 18. Jahrhunderts entwickelten Menschenverständnis zu versöhnen.“

„Deshalb erklärt das Konzil, daß der Mensch aufgrund der Würde seiner Natur das Recht besitze, die Religion seiner Wahl zu praktizieren. Dementsprechend müsse die menschliche Gesellschaft die Religionsfreiheit schützen und das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Religionen einrichten. Sodann seien diese Religionen zum ökumenischen Dialog eingeladen, weil sie alle ihren eigenen Anteil an der Wahrheit besäßen.“

„Im Ergebnis leugnen diese aufklärerischen Prinzipien, daß Jesus Christus wahrhaftig Gott ist und daß seine Offenbarung – die zu hüten der Kirche obliegt – von allen Menschen und allen Gesellschaften angenommen werden muß. Somit widerspricht die Lehre von der Religionsfreiheit, wie im Konzilsdokument Dignitatis Humanae in Abschnitt 2 ausgedrückt, den Lehren von Papst Gregor XVI. in Mirari Vos, von Pius IX. in Quanta Cura, von Leo XIII. in Immortale Dei und von Pius XI in Quas Primas. Und die dogmatische Konstitution über die Kirche im Abschnitt 8 von Lumen Gentium, wonach die göttliche Vorsehung nichtkatholische Religionsgemeinschaften als Mittel zum Heil benutze, widerspricht den Lehren von Papst Pius IX. im Syllabus, von Leo XIII. in Satis Cognitum und von Pius XI. in Mortalium Animos.“

„Diese neuen Glaubenslehren, die zusammen mit vielen anderen Lehren im Widerspruch zur formalen und einhelligen Lehre der vorkonziliaren Päpste stehen, können im Hinblick auf das katholische Dogma nur als häretisch bezeichnet werden.“

„Weil die Einheit der Kirche auf der Unversehrtheit des Glaubens beruht, kann die Priesterbruderschaft zu keinem Abkommen – und sei es rein „praktischer“ Natur – mit den Vertretern dieser neuen Glaubenslehren gelangen.“

Wenn mein Freund diese Bewegung der intellektuellen Emanzipation des 18. Jahrhunderts, auch „Aufklärung“ genannt, als Grund für das Scheitern der Kirchenmänner des 20. Jahrhunderts bezeichnet, so folgt er dabei lediglich Erzbischof Lefebvre. Dieser hatte ein halbes Jahr vor seinem Tode vor seinen Priestern dieselbe Aussage getroffen: „Je mehr man die Dokumente des Zweiten Vatikanum untersucht . . . desto mehr wird einem klar, worum es geht: . . . um eine komplette Perversion des Geistes und um eine ganz neue Philosophie, die auf der modernen Philosophie und auf dem Subjektivismus beruht . . . . Es ist eine komplett andere Auffassung von der Offenbarung, vom Glauben, von der Philosophie . . . . Es ist wahrhaft erschreckend.“

Doch wie kann der Mensch nun seinen Geist wieder Gottes Wirklichkeit unterwerfen? Eine Möglichkeit ist, die von meinem Freund eingangs erwähnten päpstlichen Lehrschreiben zu besorgen und genau zu lesen. Sie wurden zwar für Bischöfe geschrieben, aber die Konzilsbischöfe sind unzuverlässig. Heute müssen die Laien also ihre geistliche Ausbildung selbst in die Hand nehmen – und ihren eigenen Rosenkranz.

Kyrie eleison.